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  1. #1
    Gesperrter User
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    Benötige Hilfe: Vertrag Hausübergabe

    Ich hoffe einer von euch kann mir weiter helfen.

    Meine Mutter und Ihre Geschwister haben das Elternhaus verkauft.
    Notartermin war bereits vor drei Wochen. Das Geld hätte von der Hausbank des Käufers bis heute überwiesen werden sollen. Heute Morgen fällt der Bank ein, dass noch ein Übergabe Vertrag vom Verkäufer an den Käufer fehlt. In dem steht, dass das Haus ausgeräumt ist usw. (keine Ahnung was mit usw. gemeint ist) Dieser Vertrag soll bis heute 16 Uhr von beiden Parteien unterschrieben bei der Bank sein.
    Wo bekomme ich einen sollen „Übergabevertrag“ ? Gibt es dafür Vorlagen?

    Danke für eure Hilfe!

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Meiner Meinung nach hat die Bank sich darum einen Sche*ss zu kümmern, das ist ne Bank und keine Hausverwaltung. Ich würde Drcuk auf meinen Käufer machen.
    Gruß,

    Michi

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  3. #3
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Sehe das wie Michi, sowas ist mir noch nie untergekommen. Selbst wenn der Käufer das Haus voll finanzieren muss, hat es die Bank nicht zu kümmern ob leergeräumt oder nicht.
    Wäre die erste Bank die ich kenne, die sich so um ihre Kunden sorgt.

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Außerdem: Erst mit Zahlung des Kaufpreises hat der Käufer Anspruch auf Eintragung im Grundbuch- wieso sollte er das Haus vorher übergeben bekommen? (Ok, kann man machen, ist aber sicherlich absolut unüblich) Also: Käufer knechten, der soll seine Bank einnorden.
    Gruß,

    Michi

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  5. #5
    Gesperrter User
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    Das habe ich und sogar der Notar bis heute Morgen auch so gesehen. Die Bank (VOBA) zahlt ohne diese Bestätigung nicht aus. Selbst der Käufer ist ratlos. Und es geht hier um knapp 100k die von der Bank kommen. Also nicht die Welt.

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Das Problem soll der Käufer lösen, mach es nicht zu Deinem. Du hast ANspruch auf die Zinsen....
    Gruß,

    Michi

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  7. #7
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Steht denn im Notarvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises etwas von diesem Übergabevertrag? Wenn nein, ist die Sache ja eh klar. Zahlung ist heute fällig und aus.

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von FloMUC Beitrag anzeigen
    Steht denn im Notarvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises etwas von diesem Übergabevertrag? Wenn nein, ist die Sache ja eh klar. Zahlung ist heute fällig und aus.
    So siehts aus.

    Wenn das so als Bedingung im notariellen Kaufvertrag vereinbart ist, ist es Bestandteil desselben. Wenn nicht soll der Käufer seiner Bank Dampf machen!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar sowas als Zahlungsbedingung in seinen Kaufvertrag aufnimmt.

    Üblicherweise werden Kaufobjekte geräumt und besenrein übergeben, das kann so auch im Kaufvertrag stehen, bezieht sich aber immer auf die Übergabe NACH Kaufpreiszahlung.
    Geändert von paddy (27.07.2011 um 11:09 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  9. #9
    Gesperrter User
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    Danke für eure Tips und danke für deinen Anruf Paddy. Ich werd es dem Notar weitergeben und ihn bitten bei der Bank druck zu machen. Mal sehen was raus kommt.

    Ich halte euch auf dem laufenden.

  10. #10
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    Kurzer Zwischenstand.
    Der Notar hat sich gestern gleich darum gekümmert. Nach dem dem Sachbearbeiter die Argumente ausgegangen sind, wurde zugesichert das Geld direkt per Express zu überweisen.
    Jetzt haben wir 17.04Uhr und es ist noch kein Geld da. Leider konnten wir es erst heute Mittag kontrollieren. Natürlich ist weder der Sachbearbeiter noch sein Vorgesetzter da.

  11. #11
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
    Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"

    Rheinische Grüße, Frank

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
    Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"
    Schon klar, aber nicht als aufschiebende Bedingung für die Zahlung, oder?
    Gruß,

    Michi

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  13. #13
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Genau, siehe hier:

    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    ... Üblicherweise werden Kaufobjekte geräumt und besenrein übergeben, das kann so auch im Kaufvertrag stehen, bezieht sich aber immer auf die Übergabe NACH Kaufpreiszahlung.
    Wenn man natürlich Familie Flodder vor sich hat und alle Parteien einverstanden sind, kann das vielleicht auch Zahlungsbedingung sein.

    Ist aber in Lars Fall nicht so.

    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
    Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"
    Da ist im Übrigen keine Formulierung für eine Zahlungsbedingung, sondern die übliche Formulierung für die Übergabe.
    Und die erfolgt in der Regel wie gesagt NACH Kaufpreiszahlung.
    Geändert von paddy (28.07.2011 um 19:10 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  14. #14
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Da ist im Übrigen keine Formulierung für eine Zahlungsbedingung, sondern die übliche Formulierung für die Übergabe.
    Und die erfolgt in der Regel wie gesagt NACH Kaufpreiszahlung.
    Das mag sein, aber ich habe dies definitiv zur Zahlungsbedingung machen lassen:

    "Der Kaufpreis ist fallig und zahlbar....
    a)...
    b)....
    C) das Kaufobjekt geräumt ist"

    Rheinische Grüße, Frank

  15. #15
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    Das Haus war schon am Tag der ersten Besichtigung geräumt! Darum steht dieser Teil erst garnicht im Kaufvertrag!

  16. #16
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    DANN würde ich die Bank RICHTIG frischmachen an Käufer Stelle.....
    Gruß,

    Michi

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  17. #17
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Gibt es überhaupt auch nur theoretisch denkbare Gründe für ein derartiges Verhalten der Bank?
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    steht ein fixes Datum bzgl. der KP-Fälligkeit im notariellen Vertrag ?

    Wenn ja - ab wann muss der Ersteher VErzugszinsen zahlen ?


    Ich würde ihm diese auch eiskalt berechnen - soll er die Bank doch in Regress nehmen.
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  19. #19
    Daytona Avatar von tela
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    Wahrschinlich Urlaubsvertretung bei der Bank, die ja nichts verkeht machen will.
    Gruß,
    René

  20. #20
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    Laut Kaufvertrag ist der 27.07.2011 als spätester Auszahlungstag genannt. Und sie reiten immer noch auf diesem fehlenden Formular rum (von dem sie aber selbst keine Vorlage besitzen). Da es dem Käufer sehr unangehem ist, hat er gestern Morgen bereits schriftlich seiner Bank bestätigt, dass das Haus ausgeräumt und sauber ist.

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