Hallo, eine Frage an die Spezialisten hier im Forum:
Ehepaar, ganz regulär in D verheiratet, kein Ehevertrag oder sonstiges. Zwei eheliche, minderjährige Kinder. Bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, was im Ablebensfall des einen Ehepartners mit den Erbsachen passiert. Erbsachen sind hier hauptsächlich Immobilien.
Es wurde empfohlen, ein Berliner Testament abzuschließen, damit der "Überlebende" frei mit den Immobilien walten kann; jedoch gebe es hier einen Freibetrag zu beachten. Der Pflichtteilsanspruch für die Kinder bleibe unberührt.
Ist dieses nun ratsam oder gibt es Alternativen? Wie hoch ist der Freibetrag? Was geschähe bei Eintritt des Erbfalles und der gestzlichen Erbfolge? Könnte der "Überlebende" nicht im Interesse seiner Kinder (Erziehungsberechtigter) Immobilien veräußern?
Schonmal vielen Dank!
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31.07.2011, 07:17 #1
Erbrechtsreform - Berliner Testament
Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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31.07.2011, 12:36 #2
Uihh, hier sprichst du ein sehr komplexes Thema an und vermengst im Moment auch Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Ich befürchte, das Forum kann hier nicht leisten, auf deine Fallgestaltung angemessen einzugehen.
Erbrechtliche Gestaltungen sind schwierig und müssen auf den Einzelfall zugeschnitten sein.
Ich melde mich auch noch einmal per PN.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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31.07.2011, 16:07 #3
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Steuerberater und Notar aufsuchen und sich gescheit beraten lassen.
Kostet nicht viel und hilft ungemein.VG
Udo
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31.07.2011, 16:14 #4
Schwieriges Thema, da hilft tatsächlich nur eine Einzelfallbetrachtung mit dem Nachteil sich komplett ausziehen zu müssen. Da das in einem öffentlichen Forum verständlicherweise keiner will hilft tatsächlich nur der Rat sich professionelle Hilfe tu holen. Kann übrigens sehr gut angelegtes Geld sein.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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01.08.2011, 06:56 #5
Danke für die Ratschläge und PNs!
Werde dann mal einen Fachmann aufsuchen...Grüße, Stephan.
"Wenn der liebe Gott sich im Himmel langweilt, dann öffnet er das Fenster und betrachtet die Boulevards von Paris." H. Heine
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01.08.2011, 22:19 #6
Keinen Notar aufsuchen, der berät nicht bzgl. steuerrechtlicher Fragen. Am besten einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt aus deiner Umgebung kontaktieren.
Suchst Du einen Notar und einen Steuerberater auf, bekommst Du auch 2 Rechnungen.
Ausserdem gibt es da noch das eine oder andere in rechtlicher Hinsicht zu beachten.
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02.08.2011, 00:03 #7
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Habt ihr bei euch da unten "Nur-Notar"??
Bei uns gibt es ansich nur "Anwalts-Notare" ...
Und den braucht man bei Erbverträgen .....VG
Udo
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02.08.2011, 00:16 #8
In Bayern sind es "Nur-Notare".
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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