Zitat Zitat von Pelle Beitrag anzeigen
Anderer Richter, andere Meinung. Das Urteil der ersten Instanz ist dann bedeutungslos. Irgendwo habe ich gelesen, dass das Bundesgericht wesentlich mehr auf die Details achtet als die erste Instanz. Das betrifft vor allem die Umstände der fehlenden Eckfahnen etc.

Im übrigen kann der Verlierer dann noch in Lausanne klagen.
Hab ich auch gehört. Herta soll in nächster Instanz bessere Chancen haben, weil der Richter anders denkt und vorgeht.