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  1. #1
    Daytona
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    Aufbwahrungsfrist Auktionsauftrag

    Hallo Forum,

    jeder sagt was anderes, ob Stb., WP oder VerstV.

    Folgende Frage: Muss man als Auktionshaus ein Bietauftrag (sowas: http://www.wag-auktionen.de/download...mular59-60.pdf) als Original (also in Papierform) aufbewahren, und falls ja, wie lange?

    In der Versteigerungsverordnung steht nichts davon (http://dejure.org/gesetze/VerstV/8.html) - nur von den Einlieferungsunterlagen.

    Kann mir jemand weiterhelfen? Es wird ja auch nicht jedes "Handheben" im Auktionssaal dokumentiert.

    Vielen Dank!
    Gruß
    Tobias
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  2. #2
    GMT-Master
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    ...also hier in dem Auktionshaus wo ich auch arbeite werden schriftliche Kaufaufträge 7 Jahre aufgehoben... ob das jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine typisch österreichische Bürokratiefeinheit darstellt entzieht sich leider meiner Kenntnis ...
    lG,
    Christian

  3. #3
    Daytona
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    Themenstarter
    Angenommen jetzt bietet jemand so und bekommt den "Zuschlag" wird Ihm ja auch eine Rechnung zugestellt, reicht das nicht?
    Gruß
    Tobias
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  4. #4
    GMT-Master
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    Nein, man muss schon noch nachweisen können warum der Betreffende und unter welchen Bedingungen den Zuschlag erteilt bekommen hat... und da gehts nach:

    Einlangen des Kaufauftrages (Aufträge) - first come first serve
    Limit des Kaufauftrages (Aufträge)

    weil ja auch schriftliche Kaufaufträge sich überbieten können (erkennt man an der Ansage des Auktionators: Lot xxx wurde durch mehrere Aufträge auf xxx€ angesteigert) und die Auktion dann mit dem höchsten Gebot (das einen anderen Auftrag um eine Steigerungsstufe überbietet oder bei gleichem Limit mit dem Auftrag, der einfach früher abgegeben wurde) beginnt..

    z.B.:
    Also X gibt einen Auftrag ab (steigert bis xxx€ mit), ein weiterer Auftrag geht bis knapp unter das Limit von X.... X bekommt das Stück, das Auktionshaus muß aber Nachweisen können dass der Mitbieter real existiert, sonst würde ja jedes Stück zum Maximalen Gebot über den Tisch wandern...


    hoffe dieser kleine Exkurs geht nicht ganz an Deinem Thema vorbei, und es gibt noch einige Feinheiten wie Sensale, Telefonbieter u. co. ....

    lG,
    Christian

  5. #5
    Daytona
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    Themenstarter
    Danke für die ausführliche Erläuterung, Christian.
    Die Regeln sind mir bestens bekannt - im Saal wird trotzdem nicht protokolliert wer wie welches Los bebietet/hochbietet.

    Folgendes Beispiel: Ein Los wird mit 1000 € geschätzt, demnach wird dies i.d.R. mit 800€ ausgerufen (80% der Taxe).

    Berti hat das Los im Internet/Katalog gesehen und gibt nun einen schriftlichen Auftrag ab (per Post) in dem er sagt: 1300€ auf das Los.
    Wenn wir von 100er Steigerungen ausgehen, wird der Auktionator das Los in diesem Fall mit 800 ausrufen (Berti ist somit Höchstbieter).

    Kurz vor Auktionbeginn schickt Erni noch einen Auftrag auf das gleiche Los mit 1700 Euro, somit ist Erni mit 1400€ Höchstbieter.

    Nun beginnt die Auktion, Tiffy sitzt im Saal und Kermit ist ein Telefonbieter. Tiffy bietet bis 1800€ damit Sie höchstbietende ist.

    Bis hierhin sind sogesehen alle Unterbieter durch die Aufträge nachvollziehbar. Jetzt legt Kermit aber los er bietet sich am Telefon mit Tiffy gegenseitig "hoch". Kermit bekommt am Ende den Zuschlag mit 4300 Euro.

    Die Saalbieterschritte von Tiffy, ebenso wie die Gebote von Kermit werden nirgends erfasst, letztendlich nur der Zuschlag.

    Daraus schließe ich nach meinem Verständnis dass a) die Gebote von Tiffy und Kermit in allen Schritten schriftlich dokumentiert werden müssen oder b) am Ende nur der Zuschlag entscheidend ist.

    In der Realität passiert es übrigends komischerweise sehr oft, dass der Auktionator in diesem Beispiel das Los direkt mit 1700 für Erni ausruft..


    Ich möchte die Aufträge gerne digital sichern und die Originale wegwerfen, da sich unmengen von Ordner ansammeln..
    Geändert von tobstar (05.06.2012 um 16:02 Uhr)
    Gruß
    Tobias
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  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von ManInTheMirror
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    In der Realität passiert es übrigends komischerweise sehr oft, dass der Auktionator in diesem Beispiel das Los direkt mit 1700 für Erni ausruft..
    Ist zwar OT aber daran erkennt man ein seriöses Auktionshaus. Sollte nämlich kein Telefon- und Saalbieter vorhanden sein bekäme Erni das Los für 1400€ zugesprochen. Die "schwarzen Schafe" halten sich aber in grenzen, habe es bisher erst selbst 2. mal erlebt.
    Grüße
    Marcus

  7. #7
    GMT-Master
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    hab da wohl gerade Eulen nach Athen getragen

    Ist ja eigentlich nicht so ganz mein Thema, aber nachdem ich auch hin und wieder versteigern darf:

    dokumentiert wird hier bei den schriftlichen Aufträgen (und auch bei den telefonischen Mitbietern, die sich ja rechtzeitig anmelden müssen) der Zuschlag (Meistbot), bzw. bei den Unterlegenen die Summe ab der sie nicht mehr mietbieten wollten (bei den tel.Aufträgen)...

    dann wirds eher ein Fall für die Rechtsabteilung, ich glaube aber das die Bieter im Saal durchaus als Zeugen herhalten und nur Steigerungen rein über Kaufaufträge wegen etwaiger Einsprüche es wert wären sie auch aufzuheben...
    Aber die Firma hier hat auch ein eigenes Lager für all das Papierzeugs...


    .. und wenn ich Erni wäre, würde ich mich bei 1700 Ruf ärgern und reklamieren...

    LG,
    Christian

    (was versteigerst Du alles?)

  8. #8
    Daytona
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    Wenn was ist nun mit der Aufbewahrungspflich?

    Es handelt sich um ca. 50 Ordner/Jahr nur mit Bietaufträgen, das macht bei 10 Jahren laufend 500 Ordner. Was das an Platz, Versicherung etc. kostet kann man sich ja denken. Das einscannen wäre da weitaus schöner
    Gruß
    Tobias
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