Guten Abend Forumsexperten,
ich erhalte in den nächsten Tagen die Löschungsbewilligung meiner Bank für eine Grundschuld -ohne Brief -.
Ich bin alleiniger Eigentümer und kann den Antrag auch eigenständig, d.h. ohne juristische Hilfe stellen. Nur ist meine Unterschrift auf dem Antrag zwingend "öffentlich zu beglaubigen". Kann dies in NRW/Düsseldorf nur ein Notar oder kann ich die öffentliche Beglaubigung "kostengünstiger" erhalten? Falls dies der Fall ist, an wen kann ich mich wenden? In einigen Bundesländern ist dies möglich wie ich Bereich "ergoogeln" konnte
Vielen Dank im voraus und sonnige Grüße
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Baum-Darstellung
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27.06.2011, 19:10 #1
Öffentliche Beglaubigung in NRW: nur durch einen Notar ?
Rheinische Grüße, Frank
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