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  1. #1
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Frage Öffentliche Beglaubigung in NRW: nur durch einen Notar ?

    Guten Abend Forumsexperten,

    ich erhalte in den nächsten Tagen die Löschungsbewilligung meiner Bank für eine Grundschuld -ohne Brief -.

    Ich bin alleiniger Eigentümer und kann den Antrag auch eigenständig, d.h. ohne juristische Hilfe stellen. Nur ist meine Unterschrift auf dem Antrag zwingend "öffentlich zu beglaubigen". Kann dies in NRW/Düsseldorf nur ein Notar oder kann ich die öffentliche Beglaubigung "kostengünstiger" erhalten? Falls dies der Fall ist, an wen kann ich mich wenden? In einigen Bundesländern ist dies möglich wie ich Bereich "ergoogeln" konnte

    Vielen Dank im voraus und sonnige Grüße

    Rheinische Grüße, Frank

  2. #2
    Früher machten das schon mal Polizeidienststellen für ein paar Mark in die Kaffeekasse oder der Pfarrer für eine Spende. Ich glaube, die Zeiten sind vorbei. Aber mein Gott, wenn Du eine Grundschuld einträgst oder löschst, bist Du doch nicht arm - zehn oder zwanzig Euro für eine Beglaubigung? Da ist die Zeit, nach einer Billigbeglaubigung zu suchen, mehr wert als der ersparte Betrag.
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Also, in Hessen kann neben einem Notar auch ein Ortsgericht die öffentliche Beglaubigung vornehmen. Kostet dann nur etwa 5,00 €. Am besten am zuständigen Amtsgericht anrufen und nachfragen.

    Gerhard
    Ich glaube, du verwechselst gerade "amtliche" und "öffentliche" Beglaubigung. Sind aber zwei Paar Schuhe.
    Geändert von Clapton (27.06.2011 um 20:34 Uhr)

  4. #4
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Gerhard: es gibt wohl einen Unterschied zwischen amtlich und öffentlich beglaubigt. Für 5 bzw. 10 Euro hätte ich hier nichts gepostet. Ich finde es nur ärgerlich, dass ich einige 100 € bezahlen soll, damit meine Unterschrift , nicht mein selbst verfasster Antrag - öffentlich beglaubigt wird Der Betrag berechnet sich u.a. nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

    Clapton: genau das habe ich gelesen. In einigen Bundesländern ist die "Öffentliche Beglaubigung" nicht nur auf Notare beschränkt. Über NRW konnte ich nur nichts finden...

    Rheinische Grüße, Frank

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    in NRW wird Dich Dein Weg leider nur zum Notar führen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  6. #6
    Aha, ja, kann sein, dass ich das verwechselt habe. Das mit der "offentlichen" Beglaubigung war mir nicht so klar. Sorry.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #7
    Das muss aber ein richtig satter Nennbetrag bei der Grundschuld sein, wenn du von einigen hundert Euro schreibst. Der Notar erhält für die bloße Beglaubigung nur eine 1/4-Gebühr.
    Bei einem Wert von z.B. 500.000,00 Euro wären das netto "bloß" etwas über 200,00 Euro.
    Mit bestem Gruß

    Klaus

  8. #8
    Onkel C
    Gast
    Wäre es nicht hinreichend, nur die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen? Kostet maximal 130 Euro netto.

    Edit: 45, 141 KostO
    Geändert von Onkel C (27.06.2011 um 21:40 Uhr)

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Frank, nochmal eine grundsätzliche Frage: Warum willst du die Grundschuld löschen lassen? Lass sie doch einfach stehen.

    Wenn du sie aber löschen lassen möchtest, dann muss der Unterzeichner der Bank eine Vollmacht haben und seine Unterschrift öffentlich beglaubigen lassen. Du würdest die Löschungsbewilligung nur beim Amtsgericht einreichen. Dabei verstehe ich nicht, warum deine Unterschrift beglaubigt werden soll. Du könntest doch die Bewilligung auch persönlich ohne Begleitschreiben dort abgeben.
    Geändert von Clapton (27.06.2011 um 21:47 Uhr)

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    nein, das reicht nicht - er muss die Löschung beantragen

    Stichwort: Eigentümergrundschuld
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  11. #11
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Sorry Kollegen, für meine späte Antwort. Meine Frau hat mich noch ein wenig auf der Terrasse aufgehalten .

    Voraussetzung für die Löschung ist die "öffentlich beglaubigte" Bewilligung von der Bank, mein ("formloser") Antrag auf Löschung (Eigentümer) und der Grundschuldbrief (falls ausgestellt> bei mir nicht).

    "Die Bewilligung sowie die Zustimmung des Eigentümers müssen mind. öffentlich beglaubigt sein (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO). Der (reine) Antrag unterliegt keiner Form (vgl. § 30 GBO), muss aber, wie sich aus § 13 Abs. 2 Satz 1 GBO ergibt, schriftlich erfolgen."

    Mein Antrag und gleichzeitig die Zustimmung ist das Ärgernis. Das Schreiben wird von mir verfasst und "Jemand" muss beglaubigen, dass "ich" es auch bin. Ein formaler Akt, der etwa 120 Sekunden dauert, da nur meine Unterschrift überprüft wird nicht der Inhalt meines Antrages. Das Schreiben ist ein Dreizeiler:

    Aktenzeichen: Grundbuch von BLANK Blatt BLANK
    hier: Löschung der Grundschuld ohne Brief im o.g. Grundbuch

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als Eigentümer beantrage ich die Löschung folgender Grundschuld - ohne Brief – im oben genannten Grundbuch:
    Abt. III Nr. 7 über BLANK Euro (lfd. Nummern der belasteten Grundstücke im Bestandsverzeichnis: 3, 6).
    Die Löschungsbewilligung der BLANK ist beigefügt. Die Kosten werden nach Erhalt der Rechnung überwiesen.

    Düsseldorf, XY.ZZ.2011


    Klaus: Düsseldorf ist wie Köln ein teures Pflaster, aber die Grundschuld ist nicht so hoch. Die Berechnung habe ich hierher: http://www.grundbuch.de/grundbuchrechner-auswahl0.html
    Hier sind auch die Kosten des Grundbuchamtes aufgeführt, die ebenfalls ambitioniert sind.

    Rheinische Grüße, Frank

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    was spricht dagegen die GS einfach im GB stehen zu lassen ?


    bewahre die Löschungsbewilligung auf und gut
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  13. #13
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Moin Moin Stefan,
    aktuell spricht nichts dagegen. Ich bin mir aber heute schon sicher, dass ich die Immobilie in rund 20 Jahren verkaufe. Spätestens zu diesem Zeitpunkt musss ich die Löschung beantragen. Ich bin mir absolut sicher, dass dieser Löschungsantrag bis dato nicht günstiger wird.

    Rheinische Grüße, Frank

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    dann musst du halt in den sauren Apfel beißen - hilft ja nix
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  15. #15
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Da hast Du absolut Recht. Einen Versuch im besten Forum der Welt war es mir wert. Nichtsdestotrotz vielen Dank für alle Infos

    Rheinische Grüße, Frank

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