Das muss aber ein richtig satter Nennbetrag bei der Grundschuld sein, wenn du von einigen hundert Euro schreibst. Der Notar erhält für die bloße Beglaubigung nur eine 1/4-Gebühr.
Bei einem Wert von z.B. 500.000,00 Euro wären das netto "bloß" etwas über 200,00 Euro.