Das muss aber ein richtig satter Nennbetrag bei der Grundschuld sein, wenn du von einigen hundert Euro schreibst. Der Notar erhält für die bloße Beglaubigung nur eine 1/4-Gebühr.
Bei einem Wert von z.B. 500.000,00 Euro wären das netto "bloß" etwas über 200,00 Euro.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Baum-Darstellung
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27.06.2011, 21:58 #7Mit bestem Gruß
Klaus
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