Doch, siehe oben.
Oliver, ich habe geschrieben, "Bedingungen" der "jeweiligen Versicherung"
und
"normalerweise".
Ich rede nicht von irgendwelchen Versicherungsgesellschaften, die irgendwo im Ausland sitzen, sondern von Versicherungen hier in Deutschland. Und unter eigene Schlüssel meine ich meine Schlüssel als Mieter.
LG Manfred
P.S. Das Netzt hat genügend Info's darüber z.B.
Schlüsselverlustrisiko, fremde private
Das Schlüsselverlustrisiko ist nicht Bestandteil der allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und muss daher separat mit eingeschlossen werden, wenn Sie für diesen Bereich Versicherungsschutz wünschen
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherer sehr feine Unterscheidungen treffen und nur für bestimmte verlorengegange Schlüssel leisten, abhängig davon, worum es sich handelt.
•eigene private Schlüssel (Wohnungseigentümer)
•eigene private Schlüssel (Mieter)
•fremde private Schlüssel (vom Nachbarn)
•fremde berufliche Schlüssel (vom Arbeitgeber)
•Dienstschlüssel (von Schule oder Behörde)
•Schlüssel einer Schließanlage (kann auf alle zutreffen)
Fremde private Schlüssel sind z.B. die Schlüssel von Nachbarn oder Freunden, die Sie bekommen um in deren Abwesenheit die Blumen zu gießen.
Bei einigen Versicherern werden auch die privaten Schlüssel des Mieters als fremde private betrachtet, da Sie dem Eigentum des Vermieters zugerechnet werden.
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Thema: Schlüssel gestohlen
Hybrid-Darstellung
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18.06.2011, 19:21 #1
Geändert von uhrenmaho (18.06.2011 um 19:29 Uhr)
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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