Ergebnis 1 bis 18 von 18
  1. #1
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast

    Schlüssel gestohlen

    Hallo,

    meiner Frau wurde beim Einkauf ihr Schlüsselbund entwendet. Neben dem Autoschlüssel auch die Schlüssel des Hauses, der Wohnung, Garage und des Briefkastens. Ebenfalls Haus- und Wohnungsschlüssel der Schwiegermutter.

    Die Kfz-Versicherung wurde bereits über den Diebstahl informiert. Die Schlösser am Haus werden noch heute ausgetauscht.

    Kann meinen Versicherungsvertreter im Moment nicht erreichen, der Gute ist seit 12:00 Uhr im Wochenende. Über welche Versicherungen ist ein derartiger Verlust abgedeckt - Hausrat, Privathaftpflicht? Beides ist vorhanden.

  2. #2
    Yacht-Master
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    ich weis, dass meine haftpflicht das übernimmt- viel glück

  3. #3
    Freccione Avatar von blarch
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    Bei der Hausrat kenne ich es nicht, aber manche (Vorsicht, nicht alle!) Haftpflichversicherungen übernehmen auch den Schlüsselverlust. Allerdings muss das natürlich in den Versicherungsbedingungen explizit erwähnt sein
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Clapton
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    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Kann meinen Versicherungsvertreter im Moment nicht erreichen, der Gute ist seit 12:00 Uhr im Wochenende.
    Dann ruf doch direkt die Versicherung an. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das versichert ist.

  5. #5
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das versichert ist.
    Doch, es gibt definitiv Haftpflichversicherungen in denen ein Schlüsselverlust inkl. Austausch der alten Schlösser enthalten ist. Eine Freundin von mir, welche Lehrerin ist und immer 1000 Schlüssel mit sich rumschleppt, hat so eine.

    Muss aber in den Versicherungsbedingungen erwähnt sein.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  6. #6
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von Clapton Beitrag anzeigen
    Dann ruf doch direkt die Versicherung an. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das versichert ist.
    Möchte dort direkt keine Pferde scheu machen, da mein Vertreter schon Dinge geregelt hat, die eigentlich nicht versichert waren. Kann mich da vor Jahr(zehnt)en an ein Ceranfeld erinnern, was im Rahmen einer Glasversicherung abgerechnet wurde.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    in der Private PH sind nur Schlüssel von fremden mitversichert. Die eigenen Schlüssel sind nicht versichert
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Das würde ich auch so sehen wie Tom.
    Haftpflicht nur für Schäden gegenüber Dritten.
    Eigener Schlüssel des eigenen Hauses definitiv nicht in der Haftpflicht.
    Evtl. in der Hausrat.
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    in der Hausrat leider auch nicht. Einfacher Diebstahl ist dort von Versicherungschutz ausgeschlossen
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Wegen des Schlüssel in der PHV ist ganz einfach: Wohnt ihr zur Miete oder Eigentum?

    Bei Eigentum nicht versichert, bei Miete in einem guten Vertrag mitversichert!
    Benjamin

  11. #11
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    Wurde bei meiner Mietwohnung von der Haftpflicht übernommen, wie Benjamin schon sagt...

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von DaytonFan Beitrag anzeigen
    in der Private PH sind nur Schlüssel von fremden mitversichert. Die eigenen Schlüssel sind nicht versichert
    So siehts aus.

    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Möchte dort direkt keine Pferde scheu machen, da mein Vertreter schon Dinge geregelt hat, die eigentlich nicht versichert waren. Kann mich da vor Jahr(zehnt)en an ein Ceranfeld erinnern, was im Rahmen einer Glasversicherung abgerechnet wurde.
    Ceranfelder sind seit Jahr(zehnt)en üblicherweise in der Glasversicherung enthalten. Wissen nur die Wenigsten, deshalb können die Jungs damit noch glänzen.
    Da musste er wenig "reglen". Schlau, wenn er es dir so verkauft hat....
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Kommt immer auf die Bedingungen der jeweiligen Versicherung an.

    Eigene Schlüssel sind normalerweise über die Haftpflichtversicherung
    abgedeckt.

    Fremde Schlüssel müssen normalerweise über Schlüsselverlust-Risiko-Versicherung
    separat in der Haftpflicht-Versicherung mitversichert werden.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  14. #14
    Comex
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    Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
    Kommt immer auf die Bedingungen der jeweiligen Versicherung an.

    Eigene Schlüssel sind normalerweise über die Haftpflichtversicherung
    abgedeckt.


    Fremde Schlüssel müssen normalerweise über Schlüsselverlust-Risiko-Versicherung
    separat in der Haftpflicht-Versicherung mitversichert werden.

    LG Manfred
    Nö, siehe auch oben!!
    LG, Oliver

  15. #15
    GMT-Master
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    Hier kommt wohl nur die HR in Betracht. Einfacher Diebstahl ist regelmäßig ausgeschlossen. Daher ist fraglich, ob Deiner Frau der Schlüssel gewaltsam abgenommen wurde, oder, ob er lediglich gestohlen wurde.
    Beste Grüße aus Hamburg,
    Julian

  16. #16
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Nö, siehe auch oben!!
    Doch, siehe oben.

    Oliver, ich habe geschrieben, "Bedingungen" der "jeweiligen Versicherung"

    und

    "normalerweise".

    Ich rede nicht von irgendwelchen Versicherungsgesellschaften, die irgendwo im Ausland sitzen, sondern von Versicherungen hier in Deutschland. Und unter eigene Schlüssel meine ich meine Schlüssel als Mieter.

    LG Manfred

    P.S. Das Netzt hat genügend Info's darüber z.B.

    Schlüsselverlustrisiko, fremde private
    Das Schlüsselverlustrisiko ist nicht Bestandteil der allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und muss daher separat mit eingeschlossen werden, wenn Sie für diesen Bereich Versicherungsschutz wünschen

    Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherer sehr feine Unterscheidungen treffen und nur für bestimmte verlorengegange Schlüssel leisten, abhängig davon, worum es sich handelt.

    •eigene private Schlüssel (Wohnungseigentümer)
    •eigene private Schlüssel (Mieter)
    •fremde private Schlüssel (vom Nachbarn)
    •fremde berufliche Schlüssel (vom Arbeitgeber)
    •Dienstschlüssel (von Schule oder Behörde)
    •Schlüssel einer Schließanlage (kann auf alle zutreffen)
    Fremde private Schlüssel sind z.B. die Schlüssel von Nachbarn oder Freunden, die Sie bekommen um in deren Abwesenheit die Blumen zu gießen.



    Bei einigen Versicherern werden auch die privaten Schlüssel des Mieters als fremde private betrachtet, da Sie dem Eigentum des Vermieters zugerechnet werden.
    Geändert von uhrenmaho (18.06.2011 um 19:29 Uhr)
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  17. #17
    Freccione Avatar von blarch
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    Wir müssen uns doch hier nicht darüber streiten was in welcher Versicherung jetzt versichert ist und was nicht. Jede Versicherung hat ihre eigenen Bedingungen und nur der TS selber kann in seinen Bedingungen nachschauen ob die Schlüssel bei ihm nun versichert sind oder nicht.

    Ich kann dazu nur soviel sagen, dass ein sehr guter Freund von mir eine dt. Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat die sämtliche Schlüssel (auch die eigenen) versichert hat.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  18. #18
    Über welchen voraussichtlichen Geldbetrag diskutieren wir hier eigentlich?
    77 Grüße!
    Gerhard

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