Mietswohnung, neue Küche gekauft, wurde vom Monteur des Küchenladens völlig verkorkst eingebaut, Warmwasser falsch und undicht angeschlossen -> Wasserschaden, Schimmel etc. -> Reparatur, Nachbesserung etc. ist im Prinzip alles geklärt, aber da die Geschichte ja einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da zB Putz aufgehauen werden muss, Mauerwerk und Boden trockengelegt werden müssen, ist die Küche ja länger nicht nutzbar. zum Kochen, zum Kühlen, zum wasweissich
Kann ich den Nutzungsausfall geltend machen und inwieweit? 3 Warme Mahlzeiten im 5Sterne Restaurant täglich für 5 Wochen für 3 Personen? Wie ist die geschickteste Vorgehensweise? Heut Abend kommt der Küchenmann (nicht der Pfuscher, sondern ein neuer) und schaut den Schaden an und macht ne Ansage, wie lange es dauert.
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12.05.2011, 15:23 #1
Frage an die Rechtsverdreher: Pfusch beim Kücheneinbau in Mietswohnung
Gruß, Hubertus
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