Ich verstehe es eher so, als dass da die Größe des "persönlichen Gegenstands", den man bei LH bspw. zusätzlich zum Trolley mitnehmen kann, einheitlich fixiert wird, sodass nicht irgendwelche LCCs auf die Idee kommen, die Laptoptasche als aufpreispflichtiges Gepäckstück zu behandeln.