Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Datejust mit Weißgoldlünette zu Wertsachen zählt, die wesentlich teurere StahlD aber nicht. Leider konnte ich aber noch kein Gerichtsurteil finden, das sich mit dieser Problematik befasst. Im Schwintowski VVG Kommentar steht hierzu, dass mithilfe der einschränkenden Auslegung bestimmt werden muss, ob es sich um eine Wertsache handelt (Anh. 1 Rn. 113).

Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.)
Hierzu steht im Schwintowski, dass offensichtlich nicht besonders wertvolle Sachen nicht unter die Entschädigungsgrenze fallen (gleiche Fundstelle wie oben).