Sicher, dass der eine Punkt nicht noch in der Überliegefrist war, aber schon tilgungsreif?

Punkte kommen bei Tilgungsreife in die Überliegefrist, damit zwischen Tattag und Eintragung ins Zentralregister von Flensburg keine Punkte durch vorzeitige Löschung verloren gehen. Man könnte ja mit einem Anwalt die Rechtskraft von Punkten ansonsten bliebig hinauszögern, käme es nicht auf den Tattag an.