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  1. #1
    Submariner Avatar von Jockl
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    Stell Dir doch selbst die Frage - was beweist ein Zertifikat?
    Wenn ich Dir eine Uhr verkaufe, ohne Zertifikat (Begründung: Verlegt, Verloren, Verbrannt) aber mit Kaufvertrag, dieses aber hinterher wieder finde und zu Dir komme, gibst Du mir dann die Uhr ohne Murren kostenlos zurück, ich hab ja das Zertifikat?
    Geiches gilt fürs Auto, es ist ein landläufiger Mythos, dass dem Besitzer des Briefs das Auto automatisch gehört - d.h. ich klau Dir beides und Du kannst nie wieder dein Eigentum zurückfordern, selbst wenn ich eine Tür weiter wohne und Dir täglich ins Gesicht grinse?

    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag. Rolex will dann bei deiner Meldung auch ein Aktenzeichen der Polizei, die wiederum will bei einer Anzeige einen Eigentumsnachweis sehen.

    Tut mir leid dass sagen zu müssen, aber Wirtschaft und Recht sollte viel mehr in der Schule unterrichtet werden...
    Gruß, Florian

  2. #2
    Oyster Avatar von Unimog
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    Hallo Jockl,

    danke für die Antwort. Je ich gebe zu wenn man es so betrachtet hast du wohl recht.
    Ist aber auch die Frage ob die Rechnung als Eigentumsbeweis gilt. Die kann man ja auch klauen.

    Aber ich möchte den Fred nicht verfremden, ich war mir eben hier nicht sicher.

    Hoffen wir mal das sich in diesem Fall alles zum Besten wendet.

    Gruß,
    Jan
    The Rime of the Ancient (Sub-) Mariner

  3. #3
    Submariner Avatar von Ebby
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    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag.
    Na, so einfach ist es aber nicht. In Deutschland gilt (generell) Formfreiheit bei Kaufverträgen. D.h. es kann ohne weiteres die Uhr einfach so weiterverkauft werden. Weiterhin muss der Kaufvertrag, als die Uhr zum ersten mal beim Konzi gekauft wurde, nicht stets weitergegeben werden.

    In Bezug zum ursprünglichen Thema: wenn der TS eine Rechnung vom (letzten) Verkäufer bekommen hat, ist diese ja letzten Endes genauso "unwichtig" wie das Zerti, oder?
    Viele Grüße aus dem Norden
    Andreas

  4. #4
    Submariner Avatar von Jockl
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    Zitat Zitat von Ebby Beitrag anzeigen
    Na, so einfach ist es aber nicht. In Deutschland gilt (generell) Formfreiheit bei Kaufverträgen. D.h. es kann ohne weiteres die Uhr einfach so weiterverkauft werden. Weiterhin muss der Kaufvertrag, als die Uhr zum ersten mal beim Konzi gekauft wurde, nicht stets weitergegeben werden.

    In Bezug zum ursprünglichen Thema: wenn der TS eine Rechnung vom (letzten) Verkäufer bekommen hat, ist diese ja letzten Endes genauso "unwichtig" wie das Zerti, oder?
    Wenn wir jetzt schon Haare spalten - deswegen steht bei mir ja auch "z.B."... und nicht "ausschließlich"

    Es gibt tausend Möglichkeiten das Eigentum nachzuweisen - siehe die kürzlich vom Land Sachsen bezahlte Entschädigung an das Haus Wettin für enteignete Kunstgegenstände aus dem 18.Jhdt.
    Die hatten wahrscheinlich auch keine Rechnung mehr dafür im Schrank und haben trotzdem ihr Eigentum nachgewiesen.

    Platt gesagt gehts doch nur darum zu beweisen dass eine Sache früher mein Eigentum war, als der angebliche Zeitpunkt des Diebstahls. Dann muss mein Gegner wiederum beweisen wie er zwischenzeitlich Eigentum erlangt haben will.
    Und genau das muß der TS halt jetzt auch machen, wenn der angebliche Diebstahlszeitpunkt nach seinem Kauf liegt ist er schon ziemlich fein raus, liegt er davor wirds schwieriger, egal ob es eine Ehrenerklärung, einen notariellen Kaufvertrag oder den Kassenbon zur Uhr gab.
    Gruß, Florian

  5. #5
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag..

    Stimmt leider auch nicht. In Deutschland gilt etwas, dass sich Abstraktionsprinzip nennt. Der Kaufvertrag belegt nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung der Uhr (also Verschaffung des Eigentums). Ob der Verkäufer auch seine Verpflichtung erfüllt hat, also die Ühr übereignet hat, geht aus dem Kaufvertrag nicht hervor. Nach 1006 Abs. 1 BGB schafft aber der Besitz die Vermutung, dass der Besitzer auch Eigentümer ist. Gilt allerdings nicht gegenüber demjenigen, dem die Uhr gestohlen wurde. Legt man einen Kaufvertrag vor, beweist man damit also nur, dass man, wenn man Eigentümer ist, gegenüber dem Verkäufer auch einen rechtlichen Grund für den Eigentumserwerb hatte. Kaufvertrag und Eigentum haben relativ wenig miteinander zu tun. Eigentum kann man auch ohne einen Kaufvertrag erwerben.

    Ist also alles schon ein bisschen komplizierter, als das hier dargestellt wird. Man studiert das ja nicht umsonst einige Jahre...
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

  6. #6
    Hallo,

    damit kann ich als Gebrauchtuhr Käufer also niemals 100%ig sicher sein, Eigentümer an der in meinem Besitz befindlichen Uhr zu sein? Es könnte ja, in der Kette der Veräußerungen jener Uhr, irgendwann mal dazu gekommen sein, dass eine Unterbrechung in der Eigentumsübergabe vorlag.
    Gruß, Stephan
    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es
    behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

  7. #7
    Milgauss
    Registriert seit
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    276
    Zitat Zitat von StHenker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    damit kann ich als Gebrauchtuhr Käufer also niemals 100%ig sicher sein, Eigentümer an der in meinem Besitz befindlichen Uhr zu sein? Es könnte ja, in der Kette der Veräußerungen jener Uhr, irgendwann mal dazu gekommen sein, dass eine Unterbrechung in der Eigentumsübergabe vorlag.
    Fast richtig. Wenns Sie irgendwann mal abhanden gekommen ist, dann wars das mit der Eigentumsübertragung. Sicher kannst du nur bei Geld und Inhaberpapieren sein (wobei Eigentum an Geld auch wieder so eine Sache ist :-) ) Nur nach einer öffentlichen Versteigerung durch einen öffentlich bestellten Auktionator kannst du, auch bei gestohlenen Sachen, 100% sicher sein, es sei denn, du wusstest, dass die Sache gestohlen wurde.
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Eine üble Geschichte. Hoffentlich endet es nicht nach dem Motto, den Letzten beißen die Hunde.

    Wie funktioniert die schwarze Liste bei Rolex? Werde Anfang März meine erste Rolex (beim Konzi) kaufen. Kann man dort darum bitten, dass Adresse, Referenz und Seriennummer an Rolex übertragen werden oder muss man nach einem Diebstahl sich an Rolex wenden?

    Haben Konzis auch die Möglichkeit, die Sperrliste einzusehen und einem zu sagen, ob eine Uhr gestohlen wurde?

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