Stell Dir doch selbst die Frage - was beweist ein Zertifikat?
Wenn ich Dir eine Uhr verkaufe, ohne Zertifikat (Begründung: Verlegt, Verloren, Verbrannt) aber mit Kaufvertrag, dieses aber hinterher wieder finde und zu Dir komme, gibst Du mir dann die Uhr ohne Murren kostenlos zurück, ich hab ja das Zertifikat?
Geiches gilt fürs Auto, es ist ein landläufiger Mythos, dass dem Besitzer des Briefs das Auto automatisch gehört - d.h. ich klau Dir beides und Du kannst nie wieder dein Eigentum zurückfordern, selbst wenn ich eine Tür weiter wohne und Dir täglich ins Gesicht grinse?
Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag. Rolex will dann bei deiner Meldung auch ein Aktenzeichen der Polizei, die wiederum will bei einer Anzeige einen Eigentumsnachweis sehen.
Tut mir leid dass sagen zu müssen, aber Wirtschaft und Recht sollte viel mehr in der Schule unterrichtet werden...
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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
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11.02.2011, 13:16 #11Gruß, Florian
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