Da kann man ja nur noch mit dem Kopf auf den Tisch hauen... erst einmal mein Beileid.
Ich dachte aber auch, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man das Zertifikat mitbekommt. Bei meiner neuen Sub (11.2010) hat der Verkäufer bei Bucherer mir gesagt, dass das Zertifikat-Kärtchen im Falle eines Diebstahls als Eigentumsnachweis dient. Warum gilt das dann nicht auch bei älteren Uhren?? Verstehe ich gerade nicht...
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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Hybrid-Darstellung
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10.02.2011, 17:53 #1Viele Grüße aus dem Norden
Andreas
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11.02.2011, 00:43 #2ehemaliges mitgliedGast
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11.02.2011, 08:13 #3
Boris, ich glaube, das wurde schon mal weiter oben angesprochen.
Was mich aber wundert, ist die recht große "Unbefangenheit", die hier oft vorherrscht: vertrauenswürdiger VK hin oder her.
Es ist aber doch klar, daß man Uhren nicht mit Augenklappe und Raben auf der Schulter verkaufen kann.
Und: wenn ich schon eine geklaute Rolex verkaufe, warum sollte ich dann nicht auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen?
Von daher ist es immer schwierig, 100% sicher zu sein - zumindest, wenn man sich nicht auf Referenzen verlassen kann. Und auf irgendwas muß man sich ja auch mal verlassen dürfen.
Ich wünsche dem TS und dem unbekannten potentiellen Eigentümer auf jeden Fall ein gutes Ende dieser unschönen Geschichte.Gruß
Micha
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