Ergebnis 1 bis 20 von 109

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    GMT-Master Avatar von simon
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    605
    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders.
    Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
    Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

    In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.


    Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.
    Viele Grüße,
    Simon

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von florianw
    Registriert seit
    08.09.2010
    Beiträge
    1.883
    Zitat Zitat von simon Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.


    Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.

    Simon hat Recht. Entweder gab es keine Regulierung durch eine Versicherung; dann hat der ursprüngliche Eigentümer sein Eigentumman an der Uhr nicht verloren, egal wieviele gutgläubige Erwerbe stattgefunden haben. Oder eine Versicherung hat reguliert; dann gehen die Rechte an der Uhr auf die Versicherung über.

    Außerdem wird sich die Sache bei einem Zahlendreher schnell aufklären. Es wäre schon ein grosser Zufall, wenn beide Seriennummern zu derselben Referenz gehören würden.
    Geändert von florianw (09.02.2011 um 23:40 Uhr)
    Grüsse, Florian

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    26.694
    Zitat Zitat von florianw Beitrag anzeigen
    Außerdem wird sich die Sache bei einem Zahlendreher schnell aufklären. Es wäre schon ein grosser Zufall, wenn beide Seriennummern zu derselben Referenz gehören würden.
    Daran dachte ich auch schon, aber wenn jemand eine Uhr mit Seriennummer als gestohlen meldet, wird Rolex schon da prüfen, ob das zusammenpasst Einen Zahlendreher würde ich deswegen ausschließen, weil das da schon in den meisten Fällen nicht passen würde.

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
    Registriert seit
    27.12.2006
    Ort
    LC100 / 200
    Beiträge
    7.709
    Zitat Zitat von simon Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.


    Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.
    Ja, mir ist bekannt, dass man kein Eigentümer an nicht rechtmäßig erworbenen Gut werden kann, ebenfalls weiß ich, dass die Rechte an gestohlener Ware nach einer Regulierung an die Versicherung übergehen.

    Aber genau diesen Fall hatten wir hier, es war eine Omega, ich meine Seamaster, und der neue Besitzer konnte die Uhr behalten. Auch er hatte die Uhr mehrere Jahre bereits in seinem Besitz, kann sich denn keiner mehr an diesen Thread erinnern?

    sz1971: Revisionsrechnung? Auf wen ist die denn ausgestellt? Auf den Verkäufer? Dann kann die Uhr nicht von einer dritten Person geklaut worden sein, denn dann wäre die Uhr bereits zum Zeitpunkt dieser Revision einbehalten worden.
    Geändert von Big Ben (10.02.2011 um 06:52 Uhr)







    Alex

  5. #5
    Double-Red Avatar von madmax1982
    Registriert seit
    28.09.2005
    Beiträge
    10.368
    Nimm dir einen Anwalt! Ich persönlich würde mich an den Halten, der mir das faule Ei untergejubelt hat! D.h. erst mal beraten, wie realistisch die Chancen stehen, die Kohle wieder zu sehen und dann Feuer frei auf den Verkäufer. Anzeige wegen Hehlerei und Geld zurückfordern.....
    Wenn der Wecker wirklich geklaut war, kannst du dich davon verabschieden.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  6. #6
    Submariner
    Registriert seit
    05.12.2006
    Beiträge
    327
    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    .....

    sz1971: Revisionsrechnung? Auf wen ist die denn ausgestellt? Auf den Verkäufer? Dann kann die Uhr nicht von einer dritten Person geklaut worden sein, denn dann wäre die Uhr bereits zum Zeitpunkt dieser Revision einbehalten worden.

    interessanter punkt - und dazu kommt:

    die revisionsrechnung sollte beim angeblichen erstbesitz der uhr auf den namen des verkäufers lauten, hast du das beim kauf der uhr mal überprüft ?

    hat die revi-rechnung einen anderen namen als den des verkäufers, der angeblich erstbesitzer war, dann würde ich nicht mehr an einen zahlendreher oder so glauben- mist!

    und in sachen menschenkenntnis wegen dem netten vertrauenswürdigen verkäufer und dem gang zum konzi: be7rüger leben genau davon, daß sie nett und vertrauenswürdig sind, sonst funktioniert diese art einkommenserwerb nämlich nicht ;-)



    wenn der konzi nur nummer am gehäuse mit nummer am papier vergleicht, und bestätigt, daß die nummern übereinstimmen, dann hätte man sich den gang wahrlich sparen können. das band abnehmen bei einer alten uhr ist mit nem zahnstocher zu machen und lesen/vergleichen kann jeder selber ...

    ich kenne es so, daß der konzi meines vertrauens bei prüfung einer fremden uhr, die ich erwerben will, in köln anruft und die seriennummer hinsichtlich verlustmeldung abfragt.




    ...und übrigens: zu verlustgemeldeten uhren gibt es außer der liste bei rolex noch eine site im netz zum abfragen, hat mir mal eine bekannte gezeigt, allerdings hab ich den link nicht gespeichert, aber vll. hat jemand anderes hier kenntnis davon und kann ihn mal posten.


    wünsche dir trotzdem alles glück, was man nun braucht !!!
    Geändert von fischersfritze (10.02.2011 um 08:23 Uhr)
    gruß
    stefan

  7. #7
    Deepsea Avatar von Don Helmudo
    Registriert seit
    27.08.2008
    Beiträge
    1.168
    Zitat Zitat von fischersfritze Beitrag anzeigen
    i
    ...und übrigens: zu verlustgemeldeten uhren gibt es außer der liste bei rolex noch eine site im netz zum abfragen, hat mir mal eine bekannte gezeigt, allerdings hab ich den link nicht gespeichert, aber vll. hat jemand anderes hier kenntnis davon und kann ihn mal posten.
    Abfrage, ob gestohlen.
    Hab´ auch mal einen Wisch von denen bei Kauf einer gebrauchten Uhr bekommen. Kann zur Qualität dieses Dienstleisters nichts sagen, aber der Verkäufer war ein echt netter Kerl
    Grüße Michael


Ähnliche Themen

  1. Darf der Konzi die Lünetteneinlage einbehalten?
    Von Tudormaniac im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 26.04.2005, 08:11

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •