Ergebnis 1 bis 20 von 109

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Freccione
    Registriert seit
    30.10.2010
    Ort
    Südhessen
    Beiträge
    6.185
    In Deinem Fall würde ich selbst bei der Polizei vorsprechen.

    In jedem Fall: viel Erfolg!

    Andreas

  2. #2
    schließe ich mich an:
    bei dem zuständigen sachbearbeiter vorsprechen, den möglichen verdacht des erwerbs von diebesgut zuvorkommen und gleichzeitig die bearbeitung des vorganges beschleunigen!
    je später Du an den verkäufer rantritts, je wahrscheinlicher ist es, daß der umzieht etc. bzw vieleicht ist der ja selbst ´nem hehler aufgesssen. je später die verkaufskette ermittelt wird, je höher für Dich das risiko auf den doppelten kosten (uhr und kohle weg) für die uhr sitzen zu bleiben! vieleicht kriegst Du ja das geld wieder von Deinem verkäufer.

    was für ein alptraum!
    mein beileid!

    hoffe, es geht für Dich gut aus!


    vg aus HH,
    peter
    monteverdihai

Ähnliche Themen

  1. Darf der Konzi die Lünetteneinlage einbehalten?
    Von Tudormaniac im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 26.04.2005, 08:11

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •