Die Gehaltsstruktur sollte er aber dann spätestens beim Vorstellungsgespräch bzw. bei der Vertragsunterzeichnung kennen. Nicht, dass dann das böse Erwachen nach einem oder zwei Monaten kommt. Sehe ich zwar keinen Vorteil gegenüber der Angabe gleich im Anschreiben, aber wenn das in der Schweiz so üblich ist - okay. Die Gewohnheiten der entsprechenden Länder sind zu respektieren.
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Hybrid-Darstellung
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31.01.2011, 19:51 #1ehemaliges mitgliedGast
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