Ein normaler Allein-Auftrag schließt Privatverkauf nie aus!
Ein Ausschluß des Privatverkaufs muß extern handschriftlich
festgehalten werden und nennt sich dann "qualifizierter Allein-Auftrag".
An einem solchen werden juristisch hohe Ansprüche gestellt.
Gruß
Robby
Ergebnis 21 bis 40 von 56
Hybrid-Darstellung
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17.01.2011, 09:33 #1"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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17.01.2011, 12:21 #2
Kann man machen wie man will!
Eine einfache Standardwohnung kann man ohne weiteres selbst verkaufen. Jeder Notar kann bei den Schritten helfen.
Jedoch verlangen die Privatverkaeufer meistens zuviel und daher stehen die Angebote zu lang offen...
Letztendlich landen viele Objekte doch beim Makler.
Darueberhinaus gibt es viele Kaufinteressenten, die Zeit in Anspruch nehmen, aber keine ehrliche Kaufabsicht haben.....
Der Makler kann am besten einen realistischen Verkaufspreis ermitteln, da er den Markt kennt.
Wertgutachten sind meistens nicht repraesentativ.
Speziell, Premiumobjekte erfordern einen Makler.
Ich persoenlich will mich nicht mehr mit Privatverkaeufern auseinandersetzen...
Gruss,
Bernhard
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17.01.2011, 12:41 #3
Schließe mich am ehesten Ulrich an.
Meine Erfahrungen sind eher negativ, wobei sich diese meist auf den Miet/Vermietmarkt beziehen. Die haben bei den Terminen teilweise das Blaue vom Himmel erzählt, hatten insbesondere von der Rechtslage nicht einmal eine rudimentäre Ahnung und haben teilweise hinter dem Rücken Kickbacks bezahlt/erhalten....oder gehörten gleich zur Hausverwaltung (hätten also keine Provision in Rechnung stellen können/dürfen).
Der Notar ist - eigentlich - zur Neutralität verpflichtet und soll die Vorstellungen der Parteien in den Vertrag integrieren. Insoweit ist es sinnvoll, dem Notar schriftlich seine Vorstellungen - als Verkäufer z. B. umfassenden Gewährleistungsausschluss - in den eigenen Formulierungen vorzugeben, also zu sagen was man will.
Gleiches gilt für den Gutachter.
Und der entscheidende Unterschied von RA/ Notar und Gutachter zum Makler ist, wenn die einen Fehler machen: Sie sind alle Haftpflichtversichert, der Makler eigentlich wohl nie!
Und ich frage mich immer wieder: Warum ist jemand bereit, einem Makler - in Berlin üblich für den Käufer 7,14% Provision brutto, dass sind bei einer Wohnung, wie sie in Szenestadtteilen gerne mal für ca. 500 T€ angeboten werden, € 37.500,00!! - zu zahlen, aber an einem Gutachter oder RA zu sparen? Ein Makler ist nicht selten jemand, der das Geschäft noch nicht einmal im Rahmen einer Ausbildung gelernt hat (so ein Freund von mir als Gewerbeimmomakler bei einem der ganz großen für Institutionelle Anlagen für Objekte mit einem Wert im mehrstelligen Mio.-Bereich, der ist von Haus aus Architekt...).
VGGeändert von René (17.01.2011 um 12:42 Uhr)
René
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17.01.2011, 09:26 #4
Mr.TY:
Ein Makler bekommt keine Gebühr sondern eine erfolgsabhängige Provision.
Egal welche Partei eine Rechnung bekommt - letztendlich wird das Erfolgshonorar
immer vom Verkäufer bezahlt!
Ulrich
Ein bayerischer Notar freut sich immer wenn ein RA sich in seinem Kaufvertrag
einklickt!
Klar ist ein Notar für den Käufer/Verkäufer ein Ansprechpartner.
Er ist Urkundsbeamter und zur Neutralität verpflichtet (mehr oder weniger)
Zu Wertgutachten könnte ich einen Roman schreiben, also lass ich
es lieber.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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17.01.2011, 10:21 #5
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17.01.2011, 10:36 #6
Meine Erlebnisse mit Maklern könnten eine N24 Doku füllen. Zusammenfassend würde ich sagen, daß es sehr gute und seriöse Makler gibt die schwarzen Schafe eher in der Minderheit sind, man erkennt sie in der Regel auch schnell. Ich habe im Raum München die meisten Käufe und einen Verkauf über Makler abgewickelt und würde dies auch im konkreten Fall so machen. Die Arbeit die man sich spart, ist schon erheblich.
Ich persönlich rufe bei "privaten" Verkäufen eigentlich gar nicht mehr an wenn ich eine Wohnung kaufen will, in der Regel haben die privaten Verkäufer ziemlich überzogene Kaufpreisvorstellungen - "weil man sich ja die teure Provision spart" oder es gibt sonstige Haken am Objekt.
Einen seriösen Makler sollte man hier im Forum eigentlich auftreiben können, nach meiner persönlichen Erfahrung tragen die guten meist WG DD
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17.01.2011, 10:48 #7
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17.01.2011, 10:50 #8
München halt!
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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17.01.2011, 10:51 #9
Du da bin ich überzeugt - bisher hatte ich halt meist ältere Herren und die tragen halt gern WG DD
Was ich halt immer Schade finde wenn so allgemeines Makler Bashing betrieben wird - das ist ein bischen ungerecht. In jedem Beruf gibts solche und solche.
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17.01.2011, 11:31 #10
Fünfzig saubere, professionelle Abwicklungen sind halt langweiliger als eine Unseriöse.
Und viele beziehen ihre "Erfahrungen" dazu noch aus zweiter Hand, auch hier im Forum...
Sauber zusammengefasst.
Offenbar ist das Honorar für die Dienstleistung generell das einzige "Argument" contra professioneller Vermittler...Geändert von paddy (17.01.2011 um 11:32 Uhr)
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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17.01.2011, 11:42 #11Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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17.01.2011, 12:07 #12
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17.01.2011, 11:48 #13
Zum Zeitfator: Als ich das Haus meiner verstorbenen Großmutter in München verkaufen wollte, habe ich es einem mir bekannten Makler gegeben. 3 Stunden nach Beauftragung war das Haus per Vorvertrag verkauft und das für mehr als ich haben wollte. Zwei Wochen später war der Kauf beim Notar abewickelt.
Ein guter Makler mit grosser Kundenkartei kann also unbestreitbar Vorteile haben. Insbesondere wenn man die Kosten für den Unterhalt bei Leerstand bedenkt.
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17.01.2011, 12:03 #14
Hallo,
wir haben im August eine Eigentumswohnung über einen Makler gekauft (LBS Immobilien) und haben sehr gute Erfahrung gemacht. Top vorbereitet, alle Unterlagen zur Hand und gegebenfalls schnell besorgt, Notartermin vereinbart und auch dabei anwesend. Immobilie abgenommen und mit uns Schlüsselübergabe professionell abgewickelt. Alles top bis auf die Rechnungaber das ist halt der Preis ( was hätte ich dafür schöne Krönchen kaufen können
) ... (sie hat die Immobilie ja im Internet eingestellt und die ganze Arbeit gemacht und bereits Besichtigungen gehabt - manche haben ja noch viel mehr Arbeit mit den Menschen die auch aus Spaß Immobilien besichtigen).
Ich denke, eine Immobilie in Köln ist top und wird bestimmt schnell weg sein !
Viel Erfolg !
PS Ich habe mal eine Wohnung privat vermietet - ohje - einemillion Anrufe - einemillion Termine - oft ohne Absagen versetzt worden - ein Graus !Geändert von manuk72 (17.01.2011 um 12:07 Uhr)
LG Manu
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17.01.2011, 12:45 #15
Bis hierhin vielen Dank. Da wir nur diese eine Wohnung dort zu verkaufen haben, die Preisvorstellung recht realistisch ist und wir für Besichtigung etc. Leute vor Ort haben, werden wir das erstmal privat versuchen. Vielen Dank für all die wertvollen Tipps hier und per PN
Beste Grüße, Tobias
I didn't say it's fun
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17.01.2011, 17:30 #16
1. War nirgends von Rechtberatung durch Nicht-Rechtsanwälte die Rede.
2. Hast du wie weiter oben nachzulesen ist behauptet, die meisten Makler hätte "eigentlich wohl nie" ne Haftpflichtversicherung.
Etwas mehr Präzison bitte Herrr Fachanwalt, dann klappts auch mit der Erfolgsquote.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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17.01.2011, 20:12 #17
- Registriert seit
- 19.11.2008
- Beiträge
- 66
Manche Leute würden auch noch Notarverträge selber schreiben, wenn Sie dürften...spart man sich schön Geld, und der Nachbar hat noch ne Schreibmaschine...lol
Lg Christian
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17.01.2011, 20:39 #18
naja - bei einigen Notarverträgen / Beurkunden frage ich mich wirklich ob es dafür wirklich eines Notars bedarft hätte -siehe z.B. Grundschuldbestellungsurkunden
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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23.01.2011, 14:14 #19
- Registriert seit
- 01.08.2009
- Ort
- Tegernsee/Gardasee
- Beiträge
- 830
Viel Glück beim Verkauf der Wohnung!
So 08/15 ist ein Verkauf einer ETW m. E. nicht. Man sollte auf folgende Punkte achten:
- Sind irgendwelche Einschränkungen per Gemeinschaftsordnung oder Beschlussfassungen vorhanden, die den Käufer interessieren könnten (z. B. Hundeverbot, Einzäunungsverbot von Gartenanteilen etc.)?
- Wurden während der Baumängelverfolgung irgendwelche Gutachten über Mängel am Gemeinschaftseigentum angefertigt, die dann nicht instand gesetzt wurden (z. B. Schallmängel)?
- Gibt es sonst irgendwelche groben Nachteile (z. B. regelmäßiger oder unregelmäßig wiederkehrender Wassereintritt im Keller)?
Entsprechend sollte durch den Verkäufer oder Makler der Interessent nicht nur darauf aufmerksam gemacht werden, sondern der Mangel sollte in die Kaufurkunde eingetragen werden, damit Regressansprüche gegen den Käufer vermieden werden.
War bei mir alles schon mehrfach da (nicht in meiner Eigenschaft als Makler, aber als Verwalter hört man so Einiges).
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23.01.2011, 14:37 #20
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