1. Nein, er ist nicht gebunden, weil kein Vertrag zustandegekommen ist. Er kann die Bedingungen daher verändern, aber Du musst Dich dann nicht auf die veränderten Bedingungen einlassen.
Die Auslieferung des Fahrzeugs wird aber auf Grundlage eines Kaufvertrags stattfinden, also einer Vereinbarung, auf die Ihr Euch beide geeinigt habt. Was nicht geht, ist dass der Verkäufer *nach* Vertragsschluss (Einigung) die Bedingungen einseitig verändert.
2. Nein, s.o. Du bist nur daran gebunden, was Du vereinbart hast (Achtung: Im Kleingedruckten könnte sowas stehen, etwa "Ausstattungsänderungen vorbehalten" oder "Kaufpreis von Höhe der USt. abhängig" oder so).
3. Formlos würde reichen, ist aber im Streitfall schwierig nachzuweisen. Frag nochmal, wenn´s soweit ist![]()
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07.01.2011, 17:08 #1
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