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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Sieht jetzt nicht so unrealistisch aus.

    Wenn allerdings die alten Fenster eh defekt waren, müsste man imho fiktive Reparaturkosten von den Kosten für die neuen Fenster abziehen.
    Und falls der Vermieter die Modernisierung durch Zuschüsse gefördert bekommen hat, muss er sich das auch anrechnen lassen.

    Aber wie gesagt, ein (Fach)Anwalt kann dir sicher mehr sagen.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Und falls der Vermieter die Modernisierung durch Zuschüsse gefördert bekommen hat, muss er sich das auch anrechnen lassen.
    Jepp, das hat er auch direkt gemacht.

    Also scheinen die Grundposten erst mal zu stimmen. Bis vielleicht auf den Sonnenschutz und die beiden o.a. Spezialthemen?

    Danke aber schon mal für Eure Ausführungen!

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Sollte sich die Fläche Deines Balkon durch die aufgebrachte Fassadendämmung verkleinert haben, ist dies natürlich auch zu berücksichtigen.
    (Balkonfläche x 0,25 = anrechenbare m² Wohnfläche)

    Meines Wissens sind Architekten- / Planer- / Bauleiter- / Bauphysikerkosten ebenfalls umlagefähig - werden aber ebenfalls vom Staat bezuschusst ... über KfW oder Konj.paket
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  4. #4
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von Maga Beitrag anzeigen
    Sollte sich die Fläche Deines Balkon durch die aufgebrachte Fassadendämmung verkleinert haben, ist dies natürlich auch zu berücksichtigen.
    (Balkonfläche x 0,25 = anrechenbare m² Wohnfläche)

    Meines Wissens sind Architekten- / Planer- / Bauleiter- / Bauphysikerkosten ebenfalls umlagefähig - werden aber ebenfalls vom Staat bezuschusst ... über KfW oder Konj.paket
    Im Grundsatz hast Du Recht, aber voraussichtlich ist die Verringerung der Wohnfläche so unerheblich, dass dies kein Mietminderungstatbestand ist. Ich hatte selbst auf VM-Seite diesen Fall juristisch klären lassen und gewonnen. In meinem Fall war die Flächenverringerung etwa 0,3% der Wohnfläche.

    P.S.In meinem Fall fand ich die Mieter mehr als dreist, weil ich die Modernisierungskosten allein getragen und nicht auf diese umgelegt hatte.

    Rheinische Grüße, Frank

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    ...Ich hatte selbst auf VM-Seite diesen Fall juristisch klären lassen und gewonnen. In meinem Fall war die Flächenverringerung etwa 0,3% der Wohnfläche.

    P.S.In meinem Fall fand ich die Mieter mehr als dreist, weil ich die Modernisierungskosten allein getragen und nicht auf diese umgelegt hatte.
    Kannst du die nicht immer noch umlegen? Verdient hätten sie es...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  6. #6
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Kannst du die nicht immer noch umlegen? Verdient hätten sie es...
    Sie wurden ihrer gerechten Strafe zugeführt, indem ich ihnen kündigte (to cut a long story short: 3 Jahre, 2 Instanzen und nun bin ich als Betriebswirt "Mietrechtsexperte mit gesundem Halbwissen")

    Rheinische Grüße, Frank

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