Sieht jetzt nicht so unrealistisch aus.
Wenn allerdings die alten Fenster eh defekt waren, müsste man imho fiktive Reparaturkosten von den Kosten für die neuen Fenster abziehen.
Und falls der Vermieter die Modernisierung durch Zuschüsse gefördert bekommen hat, muss er sich das auch anrechnen lassen.
Aber wie gesagt, ein (Fach)Anwalt kann dir sicher mehr sagen.
Ergebnis 1 bis 20 von 24
Hybrid-Darstellung
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04.01.2011, 19:05 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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04.01.2011, 19:11 #2PREMIUM MEMBER
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04.01.2011, 19:36 #3
Sollte sich die Fläche Deines Balkon durch die aufgebrachte Fassadendämmung verkleinert haben, ist dies natürlich auch zu berücksichtigen.
(Balkonfläche x 0,25 = anrechenbare m² Wohnfläche)
Meines Wissens sind Architekten- / Planer- / Bauleiter- / Bauphysikerkosten ebenfalls umlagefähig - werden aber ebenfalls vom Staat bezuschusst ... über KfW oder Konj.paketIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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04.01.2011, 21:26 #4
Im Grundsatz hast Du Recht, aber voraussichtlich ist die Verringerung der Wohnfläche so unerheblich, dass dies kein Mietminderungstatbestand ist. Ich hatte selbst auf VM-Seite diesen Fall juristisch klären lassen und gewonnen. In meinem Fall war die Flächenverringerung etwa 0,3% der Wohnfläche.
P.S.In meinem Fall fand ich die Mieter mehr als dreist, weil ich die Modernisierungskosten allein getragen und nicht auf diese umgelegt hatte.
Rheinische Grüße, Frank
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04.01.2011, 21:57 #5
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04.01.2011, 22:14 #6
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