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  1. #21
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Straf- und Zivilrecht darfst Du hier nicht in einen Topf werfen. Wenn Du Deinen Schaden von Paypal ersetzt bekommen hst kannst Du diesen nicht (nochmals) vom Verkäufer fordern - diesem gegenüber wird wohl Paypal Regressansprüche haben, wenn die Bestimmungen des Käuferschutzes in diesem Sinne gestaltet sind.

    Eine ganz andere Sache ist eine Anzeige wegen Betruges, die zur Einleitung eines Strafverfahrens und zu einer entsprechenden Verurteilung führen kann - vereinfacht gesagt geht es dabei aber nicht um Dein persönliches Interesse sondern um das Interesse der Öffentlichkeit an der Prävention von Straftaten - Du regst also hier nur die Strafverfolgung an, diese selbst ist Sache der öffentlichen Hand (Staatsanwaltschaft, Gerichte, ...).
    Harald

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    And all the men and women merely players."

  2. #22
    Daytona
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    Zitat Zitat von Toppits Beitrag anzeigen
    Noch schlimmer ist es bei "xing", dazu sagt niemand crossing.

    Edith sagt: Klick!
    Habe auch immer crossing gesagt, aber mittlerweile nennen Sie sich selbst xing
    Gruß
    Tobias
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