Hab mal ne Frage zu Paypal:
Ich hab was bei Ebay gekauft und der Verkäufer hat nicht geliefert. Hat mittlerweile schon ein paar negative Bewertungen und ich gehe mal davon aus, dass der Verkäufer in böser Absicht gehandelt hat. Nun hab ich glücklicherweise via Paypal bezahlt und somit ja Anspruch auf den Käuferschutz, Diskussion jetzt mal hin oder her.
Kann ich trotz Käuferschutz und einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass ich mein Geld via Paypal zurückbekomme, noch den Verkäufer wegen Betruges bei der Polizei anzeigen? Oder geht das alles in die Hände von Paypal über wenn ich den Käuferschutz beantrage? Weil sollte ich mein Geld von Paypal zurückbekommen, ist mir ja persönlich kein Schaden entstanden, oder?
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Baum-Darstellung
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08.12.2010, 14:58 #21
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Gruß,
Tim
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