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  1. #101
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Es gibt keinen Rechtstreit, insofern verstehe ich nicht, was der RA damit zu tun hat. Nur für eine Überprüfung der NK kann doch keine Gebührenordnung greifen. Bei einem Rechtstreit sähe das anders aus, ok.

    Wenn dieser Sachverhalt hier rechtlich korrekt ist, könnten in einem Mehrfamilienhaus mit 6 oder mehr Parteien alle jedes Jahr von ihren eigenen Rechtsanwälten die NK-Abrechnung prüfen lassen und im Fall der kleinsten Ungereimtheit müsste der Vermieter ggf. 6x RA-Kosten zahlen.

  2. #102
    Milgauss
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    Guten Morgen,

    das geht nicht gut aus, egal wer jetzt den RA zahlt.

    Der Mieter hat das natürliche Interesse verloren (nie gehabt), mit seinem Vermieter ein gutes Verhältnis zu pflegen. Er wird jede Gelegenheit nutzen, auf sein vermeindliches Recht zu pochen, dabei widersprechen, prüfen lassen, mindern, usw. Er sieht in dem Vermieter einen Feind, der ihm unberechtigt viel zu viel Geld abverlangt, obwohl er doch schon mehr als genug hat (z.B. eine Rolex), deshalb hält er es für legitim ihn mit allen Mitteln zu bekämpfen, die er für legal hält.

    Den bekommt man auch nicht so leicht los, denn er kennt seine Rechte und er verteidigt sie vehement. Auch Schikane ist kein gutes Mittel, denn auch das kann er besser. Am besten auf Deeskalation setzen, keine Fehler machen (z.B. Abrechnung) und hoffen, dass er von alleine ausziehen möchte. Dann ist der Streit um die Kautionsrückzahlung dann der letzte.Ich weiss aus Erfahrung, wovon ich rede. Ich drücke dir die Daumen!

    Grüße und schönes WE,
    Uwe

  3. #103
    Yacht-Master Avatar von forsyth11
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    Ein seeehhhhrrrr weiser Rat

    So long...
    Gruß Christian

  4. #104
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    darf ich auch mal kurz fragen?

    wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre, dann hätte also die RV vom Mieter klaglos 600€ für die Prüfung der Abrechnung bezahlt?

    Echt jetzt?

    Dann wundern mich die hohen Prämien nimmer...
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  5. #105
    Milgauss
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    Der Mieter hat wohl eine Erweiterung, die auch ohne Schadensereignis eine Beratung beim RA bezahlt, z.B. bei der ADVO CARD. Muss aber nicht sein. Für mich ist offen, wer einen Rechtsstreit um die RA-Rechnung gewinnen würde. Selbst wenn der Vermieter gewinnt, hat er dennoch verloren. (s. mein letzter Beitrag)

    Es ist sehr ernüchternd, leider, aber ein Streit kann kaum gewonnen werden, ohne hohe finanzielle Verluste, und nur ums Recht haben ist es das nicht wert.

    Ich würde sogar ganz besonders freundlich an den Mieter rantreten, mich für meine "Schludrigkeit" entschuldigen, Verständnis zeigen, Besserung geloben. Verdeutlichen, "mit mir kann man reden, den Anwalt hätten wir doch gar nicht gebraucht". Der Mieter hat so viele Mittel in der Hand, wenn ihm das Verhältnis zum Vermieter, ja sein eigenes Ansehen, mal egal ist. Ein Rechtsstreit ist sehr wohl zu gewinnnen, dauert aber gern 1- 2 Jahre. Was ist, wenn der Mieter die Miete reduziert oder gar einstellt unter fadenscheiniger Begründung? (z.B. Schimmel, Lärm, Heizung zu kalt, Wohnfläche, usw.) Auch hier gewinnt der Vermieter vielleicht den Prozess irgendwann und erhält einen schönen, (wertlosen) Titel. Ich habe schon 2 davon und die sind es beide nicht mal wert einen Gerichtsvollzieher erneut zu bemühen, obwohl genug drauf steht. Den Gerichtsvollzieher zahlt natürlich auch der Vermieter, da der (Ex) -Mieter ja nichts hat.

    Ich bin sonst nicht so "devot", leider ist dies meines Erachtens die sinnvollste Strategie.

    Eine RS- Versicherung für Vermieter spart wenigsten die Anwalts und ggf Gerichtskosten. Ohne diese Kosten gelingt es dann auch leichter beim Mieter zu katzbuckeln.

    Dennoch ein schönes WE,
    Grüße der Uwe

  6. #106
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Ich habe leider keine Lösung für Dich, kann Dich aber trösten. Mein Mieter, Lehrerehepaar in Rente, hat die Nebenkostenabrechnung angemahnt, weil sich durch die Dämmung des Hauses die Wohnungsgröße verringerte (ca 0,2qm -0,3qm je nach Bemessungsrunddlage der Balkonfläche).

    Ich habe die Wärmedämmungskosten noch nicht einmal als Modernierungskosten auf den Mieter abgewälzt, so dass er nicht nur Heizkosten, sondern auch einen Batzen Geld p.a. spart....

    Rheinische Grüße, Frank

  7. #107
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Bei solchen A****löchern von Mietern hilft nur eine zeitnahe Entmietung unter Zuhilfenahme freundlicher Herren vom Balkan, die nicht sonderlich lange diskussionsbereit sind.

  8. #108
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Hatten wir uns nicht bereits gestern darauf geeinigt, das ich Charys Wohnung in der Weihnachtswoche entmieten solle?
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

  9. #109
    ehemaliges mitglied
    Gast
    darf ich dir noch ein paar geeignete Aushilfskräfte zur Seite stellen, damits schneller geht ?

  10. #110
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Wenn ihr beide das Personal stellt, tippe ich auf 8 Minuten inklusive Tapete abmachen
    Gruß Ulrich

  11. #111
    Milgauss
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    Na ja....

    Er weiss auch, wo deine Haus wohnt.

  12. #112
    GMT-Master Avatar von viking980
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    Zitat Zitat von PeterK Beitrag anzeigen
    Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ...
    Naja... ich oute mich 'mal als beiden asozialen Gruppen zugehörig...

    Allerdings hatte ich noch nie Probleme dieser Art mit meinen persönlich bekannten Vermietern... eher war es ein persönliches, respektvolles Verhältnis...

    Leider ist mein jetziger Vermieter aus (Alters-)Demenzgründen nicht mehr in der Lage seine "Verwaltungsaufgaben" nachzukommen und die freundlichen Erben haben eine Hausverwaltung beauftragt diese Aufgaben wahrzunehmen...

    Ergebnis ist: bis auf uns ist das Haus "entmietet"... bisher habe ich dem relativ neutral zugesehen (trotz aller Nachteile: im Kinderzimmr maximal erreichbare Temperatur 19 Grad im Winter, ein ziemlich arrogant auftretender Hausmeister... ähhh... Hausverwalter... etc., etc.)

    Ich sah mich wirklich genötigt nach x Jahren als zufriedener Mieter dem Mieterschutzverein beizutreten...

    Ursache: in jedem Jahr hatte ich einen Gasverbrauch von 18xxx Kwh... im letzten Jahr waren es 28 Kwh...

    Das ist der Wert für ein Einfamilienhaus...

    Laut Stadtwerken sollte die entsprechende Gastherme untersucht werden... laut Hausverwatung solle ich nicht so "'rumjaulen"...

    Um mit dem von mir sehr geschätzen Herrn Hessel zu sprechen, bin ich mitllerweile soweit diesen Menschen zu entleiben....

    Was ich eigentlich zum Ausdruck bringn möchte-
    man kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter auf A...löcher treffen und ich denke gerade, dass ich jemanden wie Charly sehr gerne als Vermieter hätte...

    Allen einen schönen Abend und "Prost"...
    Viele Grüße
    - Frank -

    "Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich."
    - Konrad Adenauer -

  13. #113
    Daytona Avatar von Matti
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    Als Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschft hat man es auch nicht leicht. Liegt also wahrscheinlich weniger an bestimmten Gruppen als an Deutschland.
    Viele Grüße
    Matthias


  14. #114
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    A-löcher findet man in jeder sozialen -, Alters-, bevörkerungsgruppe, Nationalität etc.

    Jeder hat andere Erfahrungen, dewegen sind noch lange nicht alle auf der "anderen" Seite A-löcher.

    Zum Thema behaupte ich mal ganz frech Folgendes. Würden alle NK-Abrechnungen unter Berücksichtigung aller relevante Eckdaten,
    Gesetze, Verordnungen und zugrunde liegender Verträge genau geprüft, würden sich mindestens die Hälfte als falsch herausstellen...
    Geändert von paddy (28.11.2010 um 17:18 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  15. #115
    ehemaliges mitglied 24812
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    Verstehe jetzt die Diskussion nicht mehr. Es geht doch nicht mehr um einen Streit zwischen Vermieter und Mieter sondern zwischen Vermieter und gegnerischem Anwalt. Der will Geld sehen, wo ich bezweifle, dass ihm das in genannter Höhe zusteht. Immer unter der Voraussetzung, dass es sich um eine reine Prüfung der NK Abrechnung gehandelt hat.

  16. #116
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Kai B. Beitrag anzeigen
    Verstehe jetzt die Diskussion nicht mehr. Es geht doch nicht mehr um einen Streit zwischen Vermieter und Mieter sondern zwischen Vermieter und gegnerischem Anwalt...
    Ach so, und wer hat das ausgelöst, bzw. um was gehts unterm Strich, wenn das alles geklärt ist?

    Ein Verhältnis das von intensiver Freundschaft und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist...?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  17. #117
    ehemaliges mitglied 24812
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    Ach Paddy, vielleicht sollte man dem Threadstarter erst mal bzgl. seines Anliegens helfen. Glaskugellesen für die Zukunft bringt nichts. Ebenso wenig Anmerkungen in Bezug auf das künftige Verhältnis und den Umgang miteinander, das dürfte klar sein.

  18. #118
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ach Kai, Charly ist bereits weiter als du glaubst. Es soll tatsächlich Member geben die über Fachkenntnis und Kontakte verfügen.

    Und nicht nur über Halbwissen welches bei jeder passenden Gelegenheit in Threads verbreitet wird. Und gerade dazu fühlen sich
    viele bemüssigt die ein Haus oder eine Wohnung bewohnen, sei es als Mieter oder Eigentümer, denn damit haben sie ja schon
    direkt mit Immobilien zu tun.

    Und genau aus dem Grund wird den Fachanwälten in dem Bereich niemals die Arbeit ausgehen...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #119
    Milgauss
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    Zuerst vorweg: ich bin Laie, deshalb bitte ich um Vergebung, sollte ich falsch liegen.

    Imho gilt doch zunächst das Verursacherprinzip: der Mieter beauftragt einen Anwalt, etwas zu überprüfen, d.h., er muß auch die Kosten dafür übernehmen (den RA bezahlen). Dann kann er versuchen, diese Kosten beim Vermieter geltend zu machen; er sollte dabei aber nicht die Schadensminderungspflicht außer acht lassen, denn hier wurde m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
    Holger P.

    HALTE DURCH!!

  20. #120
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    So sehe ich das auch Holger. Da ich selbst Vermieter bin, würde es mich schon interessieren, wie sich das darstellt. Vielleicht berichtet Charly ja in Kürze und gibt einen Zwischenstand oder ein Ergebnis bekannt. Würde mich freuen.

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