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  1. #1
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.
    Grüße -- Jürgen


  3. #3
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.
    Der Bauch ist in solchen Dingen ein schlechter Ratgeber, auch der Mieter könnte kreativ werden, mal die vereinbarte Mietfläche nachmessen u.s.w.u.s.f ...

    Mein Learning daraus wäre, dass ich - gerade zur Gewinnung von Lebensqualität - dieses ganze Paper-Fuc... an eine Stelle outsourcen würde, auf welche ich bei Unstimmigkeiten auch Regress nehmen kann.

  4. #4
    Freccione Avatar von blarch
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Mein Learning daraus wäre, dass ich - gerade zur Gewinnung von Lebensqualität - dieses ganze Paper-Fuc... an eine Stelle outsourcen würde, auf welche ich bei Unstimmigkeiten auch Regress nehmen kann.
    Das habe ich mir beim durchlesen auch gedacht. Ich würde wegen 600,- EUR keinen Rechtsstreit riskieren bei dem man nicht weiss wie er ausgehen wird. Und am Ende ist man doppelt der Dumme, weil man zusätzliche zu den 600,- EUR noch Gerichtskosten und Zeit dafür aufbringen muss. Dann lieber zähneknirschend zahlen und die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr von jemandem anderen machen lassen, der dann die Anwaltskosten übernimmt.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  5. #5
    Milgauss Avatar von Rollit
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    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    ...Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst....
    Wenn's dir noch nicht aufgefallen ist: Wir leben in Deutschland!...und manchmal bin bin ich froh, dass meine mittlere Lebenserwartung bei 75 Jahren liegt.

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Endlich, mal ein Exempel! Gut, daß endlich mal einer diesen Miethaien, die sich ständig und immer am kleinen Mann bereichern, das Handwerk legt. 600,- noch viel zu billig, ans Kreuz mit den Mieterschindern!
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  7. #7
    RAMichel
    Gast
    Ich sehe für den Mieteranwalt keine Anspruchsgrundlage, die seine Honorarforderung rechtfertigen würde. Die Gesamtabrechnungsprüfung nimmt der Anwalt ausschließlich im Mieterinteresse vor. Da die Nebenkostenabrechnung im wesentlichen in Ordnung bzw. einfach zu korrigieren ist, würde sich auch quotal - auf Basis der mieterbezogenen Abrechnung - nur ein Verhältnis von 0,313% zu 99,687% ergeben. Ergo: kein Honorar geschuldet.
    Mein Vorschlag: Freundliches Schreiben an Mieteranwalt mit der Bitte um Mitteilung der Anspruchsgrundlage für die behauptete Honorarforderung. Mehr nicht. Damit sollte die Sache beendet sein.

  8. #8
    Warum muß man denn auf dem Mieter losgehen?????
    Der hat doch nur seine versicherung in Anspruch genommen, dafür hat er sie abgeschlossen.
    In jeden Thread mit zwischenmenschlichen Problemen wird hier sofort dazu geraten einen Anwalt zu nehmen.
    Das sein Vermieter eine so hohe Rechnung bekommt war ihm wahrscheinlich nicht klar/ bzw auch nicht Recht.
    gruß Jörg

  9. #9
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von Rolexplo Beitrag anzeigen
    Das sein Vermieter eine so hohe Rechnung bekommt war ihm wahrscheinlich nicht klar/ bzw auch nicht Recht.
    Rchnungen kann der Mieteranwalt in beliebiger Höhe an den Vermieter schicken. Er wird nur leider keinen Cent bekommen. Schade eigentlich

  10. #10
    Milgauss
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    Naja, bin kein Jurist, hier auch eher nur Halbwissen. Selbst möchte ich als Vermieter nicht mehr ohne den entsprechenden Rechtsschutz dastehen. Meine letzte Auseinandersetzung, dieses Jahr hat über 1.700,- EUR (RA Rechnung) gekostet für 3 - 4 ergebnislose Briefe! Wenigstens diese Kosten hat die RS Versicherung übernommen. Für Mietausfall, Räumung und Renovierung habe ich dann noch rund 3 Daytonas versenkt.

    Der Mieter hat so gut wie immer eine RS Vers. oder ist im Mieterschutz (wer ist denn hier schützenswert?), so kann ich mich wenigstens mit den gleichen Waffen wehren.

    Wenn ich jemals meinen Einstand nur annähernd zurück bekäme würde ich mich sofort von meinen Vermietungsobjekten trennen! Nur Ärger und Zeitaufwand.

    Grüße
    der Uwe

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ich sehe für den Mieteranwalt keine Anspruchsgrundlage, die seine Honorarforderung rechtfertigen würde. Die Gesamtabrechnungsprüfung nimmt der Anwalt ausschließlich im Mieterinteresse vor. Da die Nebenkostenabrechnung im wesentlichen in Ordnung bzw. einfach zu korrigieren ist, würde sich auch quotal - auf Basis der mieterbezogenen Abrechnung - nur ein Verhältnis von 0,313% zu 99,687% ergeben. Ergo: kein Honorar geschuldet.
    Mein Vorschlag: Freundliches Schreiben an Mieteranwalt mit der Bitte um Mitteilung der Anspruchsgrundlage für die behauptete Honorarforderung. Mehr nicht. Damit sollte die Sache beendet sein.
    Ich würde nur das freundliche Schreiben an den Mieteranwalt schon mal vom Anwalt schreiben lassen - damit klar ist, dass man sich weitere Blöheiten sparen sollte....
    Grüße -- Jürgen


  12. #12
    Milgauss
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    Hausverwaltung meines Wissens, nein.

  13. #13
    RAMichel
    Gast
    Kosten der Hausverwaltung können nicht umgelegt werden, weil es sich nicht um Betriebskosten des Objekts handelt.

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Die Kosten der Hausverwaltung sind definitv nicht
    umlagefähig!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  15. #15
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Na dann ist ja alles schön. Danke für die Info.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  16. #16
    Mein erster Chef damals sagte "der Fachmann wohnt zur Miete".
    77 Grüße!
    Gerhard

  17. #17
    GMT-Master
    Registriert seit
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    547
    Es ist wirklich unglaublich, was Vermietern zugemutet wird. Abartig, dass es einem zum Verhängnis werden kann, Altersvorsorge zu schaffen.

    Was ich auf die Schnelle entdecken konnte, was evtl. zu einer Lösung beiträgt:
    a) in der JurBüro 2009 Heft 12, Seite 621 ff. ist ein Aufsatz "Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen: Anwaltsgebühren, Gebührenstreitwert und rechtsschutzversichertes Mandat" (Gellwitzki),
    b) folgendes Urteil: 22 C 14416/08; AG Düsseldorf,
    c) Vermieter-Lexikon: Der Ratgeber für die tägliche Praxis (Michael Koch, Rudolf Stürzer) ( http://books.google.de/books?id=lffS...6%2F08&f=false )
    d) LG Hamburg: Urteil vom 09.10.2009 - 306 S 98/08

    Insbesondere das Urteil unter d) dürfte sehr interessant sein. Hier ist eine leicht zu lesende Zusammenfassung: http://www.haufe.de/recht/newsDetail...=1258624265.08

    Meine (evtl. völlig dumme) Meinung: ich würde wie oben vorgeschlagen den RA anschreiben und darum bitten die Anspruchsgrundlage genannt zu bekommen. Ich bin nicht vom Fach und möchte niemandem etwas unterstellen, aber für mich wirkt das, als wenn der RA denkt "man könne es ja mal versuchen, gegenüber der RV geht das sowieso nicht durch".
    Ich bin aber wie gesagt kein RA und würde vorher noch einmal mit einem RA sprechen und mich absichern.
    Beste Grüße aus Hamburg,
    Julian

  18. #18
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Themenstarter
    Dank Euch erst einmal für die rege Teilnahme.

    Momentan ist Stand der Dinge dass der Mieter mir die Nebenkosten abzüglich der RA-Rechnung bezahlt hat.

    Ich werde den RA anschreiben und ihm mit den hier genannten Urteilen und Links konfrontieren,
    ihm freiwillig RA-Gebühren basierend auf den ca. € 1.000,00 Nachforderungen anbieten und
    ihm empfehlen den Rest soll er sich von mir aus von der RS-Versicherung holen, aber nicht bei mir.

    Wenn er auf mein Angebot nicht eingeht kann ich immer noch überlegen ob es sich lohnt dafür ein Fass auf zu machen.

    Das soll nicht überheblich klingen, aber der Betrag ist einfach nicht sonderlich hoch um sich damit intensiv zu beschäftigen, vor allem bei nicht 100%igen Erfolgsaussichten.

    Ich habe momentan seit Jahren erstmals wieder einen Fall der vor Gericht geht, andere Sache, da geht es um € 9.000,00.
    Dafür lohnt sich der Sport, das Geld kann man nicht einfach so liegen lassen und der Aufwand steht im Verhältnis zum Ertrag.
    Aber bei € 600,00 muss man sich das wirklich überlegen.


    Naja, vielleicht geht er darauf ein und alles ist OK.
    Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und erzähle wie die Geschichte ausgegangen ist.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    Ich werde den RA anschreiben und ihm mit den hier genannten Urteilen und Links konfrontieren,
    ihm freiwillig RA-Gebühren basierend auf den ca. € 1.000,00 Nachforderungen anbieten und
    ihm empfehlen den Rest soll er sich von mir aus von der RS-Versicherung holen, aber nicht bei mir.
    Vor Gericht gehen musst Du ja nicht gleich und ihm die RA Gebühren auf Basis 1K anbieten kannst Du immer noch. Im ersten Schritt würde ich ihm von einem Anwalt (gibts ja eh auch hier im Forum) ein Schreiben schicken lassen, dass er von Dir nichts kriegt, weil... Kurz und knackig. Kostet nicht viel. Und dem Mieteranwalt ists wurscht, ob er Geld von DIr oder der Versicherung kriegt...

    Nur ihm selber Urteile/Links schreiben, das würd ich unterlassen - zu fehleranfällig und öffnet ihm Angriffsflächen...
    Grüße -- Jürgen


  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
    ...Momentan ist Stand der Dinge dass der Mieter mir die Nebenkosten abzüglich der RA-Rechnung bezahlt hat....
    Blöder Fehler, da imho nicht verrechenbar.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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