Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt, wo man stehen muss, um nach rechts und links zu schauen und da ist mir der Wagen reingefahren......
Es ist keine unübersichtliche Ein-oder Ausfahrt, es ist eine stinknormale Ausfahrt da braucht man keinen Einweiser....
Wir können den Thread jetzt gerne schliessen, ein paar interessante Antworten waren für mich dabei, vielen Dank!!
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Hybrid-Darstellung
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11.11.2010, 16:39 #1StefanSGast
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11.11.2010, 16:59 #2Da sehe ich einen Widerspruch. Wenn Du in der Straße standst, auch leicht, geht's warscheinlich zu Gunsten des anderen aus. Wenn Du in der Einfahrt standest, ist er auf Dein Grundstück gefahren. Das werden wir hier nicht klären können, aber da der andere ja nicht auf dem Gehweg fuhr, musst Du schon auf selbigem gestanden haben, also im öffentlichen, zur Straße gehörigen Bereich. Und da gilt dann oben Gesagtes.Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse,77 Grüße!
Gerhard

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11.11.2010, 17:34 #3
Frank und Thomas haben es auf den Punkt gebracht.
Wollte bei uns vor der Einfahrt auf dem Bürgersteig ein Halteverbot
beantragen, da an der Stelle fast immer VW-Busse und ähnlich
geparkt haben und man nur unter schwierigsten Verhältnissen von
der Einfahrt auf die Strasse fahren kann.
Bei der Stadt wurde ich dann belehrt, dass ich so aus der Einfahrt zu
fahren habe, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde
oder behindere.
Gruß ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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