Wenn sowas zum Verkauf angeboten wird: Ja. Das gilt immer, wenn geistiges Eigentum verletzt wird.
Hehlerware kann man hier ja auch nicht anbieten. Ob die Verletzung von Design privat- oder öffentlichrechtlich (z.B. also strafrechtlich) und von Amtes wegen oder auf Antrag verfolgt wird, ist unerheblich. Ebenso, ob national oder international.
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26.10.2010, 23:46 #30Day-Date
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