Zitat Zitat von Mostwanted Beitrag anzeigen
Die Frage lautet also:


"Muss die Forderung beziffert werden".






Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:

Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....
Gregor, es ist also keine Gesamtforderung da.

Mir machen ein Beispiel: Er hätte z.B. auf den Betrag von 500 Euro aus 2009 Zinsen zahlen müssen von
5 % über den Basiszins plus den Betrag von 300 Euro aus 2010 mit ebenfalls 5 % über den Basiszins.

Im Prinzip weigert es sich zu rechnen und forderte von der Anwältin einen ausgewiesenen Gesamtbetrag,
den er zahlen muss und auch will.

Manfred