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  1. #1
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Streitgespräch unter Freunden

    Hallo zusammen,

    wir streiten uns im Freundeskreis über folgenden Fall.

    Einer von uns hat einen Prozeß verloren und bekommt Post vom gegnerischen Anwältin:

    Hiernach werden Sie verurteilt, an unsere Mandantschaft den Betrag von X € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 03.04.2009 sowie weitere X € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.03.2010 zu zahlen.

    Ein Gesamtendbetrag stand also in dem Schreiben nicht! Er hätte sich das alles theoretisch zusammen zählen müssen

    Daraufhin hat mein Freund (der Verlierer) der Anwältin per Brief mitgeteilt, dass er nicht in der Lage ist die Rechenaufgabe zu erledigen, sie möge doch bitte den genauen Betrag benennen. Er dachte nicht daran, dass er im Verzug kommt und hatte dieses Schreiben als fristhemmend erachtet.

    Jetzt bekommt er Antrag auf Vollstreckung und hat sich heute vor Gericht so wie geschildert geäußert.

    Bekommt er Recht?????

    Gruß Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  2. #2
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Fletch, das Urteil ist ja auch unbestritten.

    Es geht darum, ob er auf Summe X von 2009 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins

    zusamenrechnen muss plus

    der Summe X aus 2010 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins.

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  3. #3
    Gesperrter User
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    Die Frage lautet also:


    "Muss die Forderung beziffert werden".






    Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:

    Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....
    Geändert von Mostwanted (18.10.2010 um 15:00 Uhr)

  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.

    ...ansonsten wäre es klug gewesen zumindest die Hauptforderung zu begleichen...
    Martin

    still time to change the road you're on

  5. #5
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    übrigens ändert sich die Zahlschuld täglich, da dein buddy in Verzug ist, und die Zinsuhr läuft, von daher ist tatsächlich eine Formel richtig, weil niemand weiss ja, wann dein buddy zu zahlen gedenkt...
    Martin

    still time to change the road you're on

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
    Fletch, das Urteil ist ja auch unbestritten.
    Na dann beachtet man das und zahlt. Die "Spielerei" Deines Freundes ist ja reine Schikane und entsprechend verschnupft reagiert jetzt die Gegenseite. Was soll das also? Das Risiko, nachher (also jetzt) noch mehr zu zahlen ist doch viel zu groß, es sei denn, es macht einem nichts aus.

    Dein Freund ist im Unrecht, sonst hätte er nicht verloren. Jetzt noch kleine Siege einfahren zu wollen (selnst wenn er in diesem Fall im Recht wäre) gefährdet den Gesamtsieg der Gegenseite nicht. Aus meiner Sicht ist das unklug.

    Wenn ich Richter Wäre und so einen Fall auf den Tisch würde ich schauen, was derjenige gelernt hat und plus und mal und Prozent sollte man heute in der Grundschule schon lernen.

  7. #7
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von Mostwanted Beitrag anzeigen
    Die Frage lautet also:


    "Muss die Forderung beziffert werden".






    Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:

    Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....
    Gregor, es ist also keine Gesamtforderung da.

    Mir machen ein Beispiel: Er hätte z.B. auf den Betrag von 500 Euro aus 2009 Zinsen zahlen müssen von
    5 % über den Basiszins plus den Betrag von 300 Euro aus 2010 mit ebenfalls 5 % über den Basiszins.

    Im Prinzip weigert es sich zu rechnen und forderte von der Anwältin einen ausgewiesenen Gesamtbetrag,
    den er zahlen muss und auch will.

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von Mawal Beitrag anzeigen
    Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.

    Gegen eine kleine Berechnungs- oder auch Nachhilfegebühr

  9. #9
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    nochmal:

    dein buddy schuldet keinen festen Geldbetrag, seine Zahlschuld hängt davon ab, wann er zahlt....und jeden Tag wird es mehr...
    Martin

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  10. #10
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Und dieses Argument könnte erklären, warum keine feste Summe ausgewiesen ist.

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Und hier gibts Rechner, wo man nicht selber rechnen muss:

    http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

    Viele Grüße,
    Malte

  12. #12
    Freccione Avatar von blarch
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    Ich denke auch, dass die Gegenseite gar keine feste Summe ausweisen kann, da die Gegenseite ja nicht weiss wann der Freund zahlen wird
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von Mawal Beitrag anzeigen
    Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.
    Bist Du sicher, dass Du nicht auch heimlich Anwalt bist?
    Grüße -- Jürgen


  14. #14
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Und dieses Argument könnte erklären, warum keine feste Summe ausgewiesen ist.
    der Kandidat hat 100 Punkte..

    ...und sag mal Manfred, dieser Freund fährt nicht zufällig einen Corsa....
    Geändert von Mawal (18.10.2010 um 15:23 Uhr)
    Martin

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  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Warum sollte die Gegenseite antworten? Diese Formulierung ist üblich und jetzt kann der RA zusätzlich Gebühren für die Vollstreckung erheben.

  16. #16
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Zitat Zitat von Mawal Beitrag anzeigen
    der Kandidat hat 100 Punkte..

    ...und sag mal Manfred, dieser Freund fährt nicht zufällig einen Corsa....
    Mist, Ulrich, war der Meinung, er ist in der Versenkung verschwunden.

    Zu Deiner Frage, nein, er fährt keinen Corsa.

    Gruß Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  17. #17
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Danke liebe Kollegen, jetzt ist es verständlich.

    Die Antworten von Ulrich und Wolfgang machen den
    Sachverhalt übersichtlicher.

    Nochmals danke und alles Gute

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  18. #18
    RAMichel
    Gast
    Wichtig bei solchen Fällen ist es, die Hauptforderung und die Kosten gleich zu bezahlen. In Bezug auf die Verzinsung kann man es ggf. drauf ankommen lassen.

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Hab´ ich das also falsch verstanden, wenn ich dachte, es gäbe gar keine Hauptforderung (mehr)?
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Anscheinend ist noch der gesamte Betrag offen, was unklug war. Da hat auf der Gegenseite offenbar der Querulantendetektor ausgeschlagen.

    Ich hab' regelmäßig zu tun, da ich auch Gehaltspfändungen abrechnen darf. Tolles Thema, der lernt man die Leute kennen. Gängige Praxis ist, dass man einfach anruft und sich nach dem Gesamtbetrag zum Monatsletzten erkundigt, denn spätestens dann wird die Überweisung gutgeschrieben. Mir ist noch kein Gläubigervertreter untergekommen, der diesen nicht auf Knopfdruck hätte liefern können.
    — Roland —
    20 % auf alles!

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