Fletch, das Urteil ist ja auch unbestritten.
Es geht darum, ob er auf Summe X von 2009 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins
zusamenrechnen muss plus
der Summe X aus 2010 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins.
Manfred
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18.10.2010, 14:40 #1
Streitgespräch unter Freunden
Hallo zusammen,
wir streiten uns im Freundeskreis über folgenden Fall.
Einer von uns hat einen Prozeß verloren und bekommt Post vom gegnerischen Anwältin:
Hiernach werden Sie verurteilt, an unsere Mandantschaft den Betrag von X € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 03.04.2009 sowie weitere X € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.03.2010 zu zahlen.
Ein Gesamtendbetrag stand also in dem Schreiben nicht! Er hätte sich das alles theoretisch zusammen zählen müssen
Daraufhin hat mein Freund (der Verlierer) der Anwältin per Brief mitgeteilt, dass er nicht in der Lage ist die Rechenaufgabe zu erledigen, sie möge doch bitte den genauen Betrag benennen. Er dachte nicht daran, dass er im Verzug kommt und hatte dieses Schreiben als fristhemmend erachtet.
Jetzt bekommt er Antrag auf Vollstreckung und hat sich heute vor Gericht so wie geschildert geäußert.
Bekommt er Recht?????
Gruß ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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18.10.2010, 14:53 #2Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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18.10.2010, 14:53 #3
- Registriert seit
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- 11.439
Die Frage lautet also:
"Muss die Forderung beziffert werden".
Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:
Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....Geändert von Mostwanted (18.10.2010 um 15:00 Uhr)
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18.10.2010, 15:03 #4
Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.
...ansonsten wäre es klug gewesen zumindest die Hauptforderung zu begleichen...Martin
still time to change the road you're on
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18.10.2010, 15:05 #5
übrigens ändert sich die Zahlschuld täglich, da dein buddy in Verzug ist, und die Zinsuhr läuft, von daher ist tatsächlich eine Formel richtig, weil niemand weiss ja, wann dein buddy zu zahlen gedenkt...
Martin
still time to change the road you're on
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18.10.2010, 15:06 #6
Na dann beachtet man das und zahlt. Die "Spielerei" Deines Freundes ist ja reine Schikane und entsprechend verschnupft reagiert jetzt die Gegenseite. Was soll das also? Das Risiko, nachher (also jetzt) noch mehr zu zahlen ist doch viel zu groß, es sei denn, es macht einem nichts aus.
Dein Freund ist im Unrecht, sonst hätte er nicht verloren. Jetzt noch kleine Siege einfahren zu wollen (selnst wenn er in diesem Fall im Recht wäre) gefährdet den Gesamtsieg der Gegenseite nicht. Aus meiner Sicht ist das unklug.
Wenn ich Richter Wäre und so einen Fall auf den Tisch würde ich schauen, was derjenige gelernt hat und plus und mal und Prozent sollte man heute in der Grundschule schon lernen.
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18.10.2010, 15:07 #7
Gregor, es ist also keine Gesamtforderung da.
Mir machen ein Beispiel: Er hätte z.B. auf den Betrag von 500 Euro aus 2009 Zinsen zahlen müssen von
5 % über den Basiszins plus den Betrag von 300 Euro aus 2010 mit ebenfalls 5 % über den Basiszins.
Im Prinzip weigert es sich zu rechnen und forderte von der Anwältin einen ausgewiesenen Gesamtbetrag,
den er zahlen muss und auch will.
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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18.10.2010, 15:07 #8
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18.10.2010, 15:12 #9
nochmal:
dein buddy schuldet keinen festen Geldbetrag, seine Zahlschuld hängt davon ab, wann er zahlt....und jeden Tag wird es mehr...Martin
still time to change the road you're on
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18.10.2010, 15:14 #10
Und dieses Argument könnte erklären, warum keine feste Summe ausgewiesen ist.
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18.10.2010, 15:15 #11
Und hier gibts Rechner, wo man nicht selber rechnen muss:
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
Viele Grüße,
Malte
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18.10.2010, 15:17 #12
Ich denke auch, dass die Gegenseite gar keine feste Summe ausweisen kann, da die Gegenseite ja nicht weiss wann der Freund zahlen wird
Gruss Wolfgang
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18.10.2010, 15:18 #13
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18.10.2010, 15:20 #14
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18.10.2010, 15:20 #15ehemaliges mitgliedGast
Warum sollte die Gegenseite antworten? Diese Formulierung ist üblich und jetzt kann der RA zusätzlich Gebühren für die Vollstreckung erheben.
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18.10.2010, 15:37 #16
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18.10.2010, 15:42 #17
Danke liebe Kollegen, jetzt ist es verständlich.
Die Antworten von Ulrich und Wolfgang machen den
Sachverhalt übersichtlicher.
Nochmals danke und alles Gute
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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18.10.2010, 19:02 #18RAMichelGast
Wichtig bei solchen Fällen ist es, die Hauptforderung und die Kosten gleich zu bezahlen. In Bezug auf die Verzinsung kann man es ggf. drauf ankommen lassen.
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18.10.2010, 20:31 #19
Hab´ ich das also falsch verstanden, wenn ich dachte, es gäbe gar keine Hauptforderung (mehr)?
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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18.10.2010, 20:42 #20
Anscheinend ist noch der gesamte Betrag offen, was unklug war. Da hat auf der Gegenseite offenbar der Querulantendetektor ausgeschlagen.
Ich hab' regelmäßig zu tun, da ich auch Gehaltspfändungen abrechnen darf. Tolles Thema, der lernt man die Leute kennen. Gängige Praxis ist, dass man einfach anruft und sich nach dem Gesamtbetrag zum Monatsletzten erkundigt, denn spätestens dann wird die Überweisung gutgeschrieben. Mir ist noch kein Gläubigervertreter untergekommen, der diesen nicht auf Knopfdruck hätte liefern können.— Roland —
20 % auf alles!
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