Hallo zusammen,
wir streiten uns im Freundeskreis über folgenden Fall.
Einer von uns hat einen Prozeß verloren und bekommt Post vom gegnerischen Anwältin:
Hiernach werden Sie verurteilt, an unsere Mandantschaft den Betrag von X € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 03.04.2009 sowie weitere X € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.03.2010 zu zahlen.
Ein Gesamtendbetrag stand also in dem Schreiben nicht! Er hätte sich das alles theoretisch zusammen zählen müssen
Daraufhin hat mein Freund (der Verlierer) der Anwältin per Brief mitgeteilt, dass er nicht in der Lage ist die Rechenaufgabe zu erledigen, sie möge doch bitte den genauen Betrag benennen. Er dachte nicht daran, dass er im Verzug kommt und hatte dieses Schreiben als fristhemmend erachtet.
Jetzt bekommt er Antrag auf Vollstreckung und hat sich heute vor Gericht so wie geschildert geäußert.
Bekommt er Recht?????
Gruß Manfred
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Baum-Darstellung
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18.10.2010, 14:40 #1
Streitgespräch unter Freunden
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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