Die Frage lautet also:
"Muss die Forderung beziffert werden".
Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:
Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....
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18.10.2010, 14:53 #1Gesperrter User
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Geändert von Mostwanted (18.10.2010 um 15:00 Uhr)
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18.10.2010, 15:05 #2
übrigens ändert sich die Zahlschuld täglich, da dein buddy in Verzug ist, und die Zinsuhr läuft, von daher ist tatsächlich eine Formel richtig, weil niemand weiss ja, wann dein buddy zu zahlen gedenkt...
Martin
Everything!
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18.10.2010, 15:07 #3
Gregor, es ist also keine Gesamtforderung da.
Mir machen ein Beispiel: Er hätte z.B. auf den Betrag von 500 Euro aus 2009 Zinsen zahlen müssen von
5 % über den Basiszins plus den Betrag von 300 Euro aus 2010 mit ebenfalls 5 % über den Basiszins.
Im Prinzip weigert es sich zu rechnen und forderte von der Anwältin einen ausgewiesenen Gesamtbetrag,
den er zahlen muss und auch will.
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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