Juten Abend,
meine Klausur hinter mich gebracht, die XBOX unter dem Arm. War schon sooo glücklich gleich spielen zu können und den Lernstress mal hinter mich zu lassen. Schließ ich das Vieh an, läuft. Für 10 Minuten. Jetzt geht gar nix mehr. Laut Fehlercode Festplattendefekt.
Jetzt meine Frage: Kann ich das Teil jetzt einfach zurückbringen, obwohl das Gerät defekt ist? Sonst kenn ich das nur, wenn das Teil in Ordnung ist, aber einem nicht gefällt. (habe es über Saturn online gekauft und im Store abgeholt)
Oder ist Saturn sogar so kulant und tauscht mir die XBOX sofort aus? Weiß nicht wann ich das nächste mal zu Saturn komme und ich mag eigentlich nicht warten. War meine Belohnung für die Klausur, die übrigens gut lief.
Ansonsten würd ich ja einfach ne neue XBOX da kaufen, aber das Bundle war soooo günstig.. So ein Angebot haben die jetzt gerade nicht. Deshalb frag ich auch hier. Weihnachten steht vor der Tür und Geschenke muss ich auch noch kaufen.
Gott. Ich bin so traurig. Hatte soooo Bock zu daddeln und dann funktioniert das Mistteil nicht.
Naja, vielleicht hat ja jemand Rat.![]()
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Hybrid-Darstellung
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26.11.2012, 22:14 #1ehemaliges mitgliedGast
Gerät kaputt sofort nach Kauf - Umtausch?
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26.11.2012, 22:17 #2
Ja, Saturn schuldet Dir eine funktionierende X-Box, kein "schicken wir ein" oder so. Aber die werden das morgen früh vor Ort austauschen
Freut uns alle mit der KlausurIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.11.2012, 22:23 #3ehemaliges mitgliedGast
Nico: Ist das echt so? Das macht mich gerade bisschen happy. Ach was hab ich diese Daddelei vermisst all die Jahre. Bin mal gespannt. Hoffe die sind da kulant und machen das alles reibungslos. Das Bundle gibts ja eig überall, nur eben nicht mit zweitem Controller und Fifa zu dem Preis.
Danke für die "Glückwünsche" für die Klausur. Hab die letzten Tage auch echt ganz schön malocht. Jetzt ist aber erstmal wieder Ruhe.
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26.11.2012, 22:26 #4
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26.11.2012, 22:53 #5ehemaliges mitgliedGast
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27.11.2012, 13:44 #6
Ich hab mal gelernt das der Käufer aus WUMSI (Wandlung, Umtausch, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz und Instandsetzung) wählen kann.
Jedoch hat der Verkäufer das Recht,den Artikel bis zu zwei Mal einschicken bzw. reparieren zu lassen.
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.Grüße! Christoph
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26.11.2012, 22:18 #7
Hotline des Hersteller kontaktieren, die sagen Dir wie verfahren wird.
Das mit der Klausur ist>> Gruß Siggi <<
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26.11.2012, 22:26 #8
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Ich hoffe für dich, dass Nico recht hat. Meine XBOX´en waren alle länger unterwegs wie ne Revi in Köln. Nach der neunten!! XBOX kam dann eine Nagelneue zurück, die ich dann ungeöffnet in der Bucht verschachert habe.
Ist mitlerweile auch schon n paar Jahre her, wie das Momentan läuft weiß ich leider nicht
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26.11.2012, 22:42 #9ehemaliges mitgliedGast
Wenn die da was einschicken wollen oder so mach ich jedenfalls richtig alarm...
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26.11.2012, 22:56 #10>> Gruß Siggi <<
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26.11.2012, 22:56 #11
Verweise auf §439 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."--
Beste Grüße, Andreas
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26.11.2012, 22:45 #12
Freue mich für Dich, dass die Klausuren überstanden sind!
Und morgen gibt's eine neue Xbox
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27.11.2012, 11:42 #13
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28.11.2012, 01:45 #14
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27.11.2012, 11:48 #15
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- Beiträge
- 1.573
Ich kaufte 2003 meine erste DSLR, eine Fuji Finepix S2pro. Bei 1600 ASA zogen Streichen durchs Bild. Der Verkäufer erklärte mir: "Wenn Sie uns die Kamera sofort vorbeibringen und wir eine gleiche Kamera da haben, tauschen wir die direkt aus." Innerhalb von zwei Wochen nach Verkauf könne er ein Gerät als "dead on arrival", als defekte Lagerware zurückschicken. Nach dieser Frist ginge dann nur noch der übliche Garantieweg mit Reparatur, Einschicken, Wartezeit.
Gruss & viel Glück,
Bernd
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27.11.2012, 16:29 #16
Ui, hier steht jetzt viel Quatsch in diesem Thread, andere Sachen werden falsch dargestellt.
Liebe Freunde, beachtet bitte, dass es den Themenerstellern juristischer Threads nicht darum geht, möglichst viele Meinungen einzuholen. Sicherlich gibt es häufig mehr als eine Lösung, aber wer sich nicht auskennt, sollte es nicht so aussehen lassen, als ob.
DankeIch will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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27.11.2012, 20:59 #17ehemaliges mitgliedGast
Und Saturn hat das Ding ausgetauscht.
Fands nur krass, dass ich nur sagen musste "Hab die Rechnung nicht ausgedruckt, aber hier hab ich meine eMail-Rechnung von Ihnen." und wedle anschließend mit meinem Handy vor seiner Nase. Kurzer Anruf zum Vorgesetzten, Überprüfung ob meine Schachtel alles beinhaltet was reingehört und die neue Konsole eingesackt und ohne irgendwelchen Papierkrams rausmaschiert. Ich freu mich und daddel jetzt ne Runde Halo.
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28.11.2012, 18:58 #18
Glückwunsch zum reibungslosen Umtausch und Viel Spaß mit der neuen Konsole.
Wer übrigens gleich mit dem BGB aufschlägt, hat oft das Ding aus Unwissenheit oder Dummheit selbst kaputt gemacht. Selbst in der Vergangenheit oft genug erlebt.>> Gruß Siggi <<
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27.11.2012, 21:02 #19
Wenn sie jetzt länger durchhält.....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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27.11.2012, 21:11 #20
- Registriert seit
- 10.10.2007
- Beiträge
- 2.280
Sind schon 20 Minuten, also Haltbarkeit mindestens verdoppelt
Edit: was ein Schmarrn, es sind 13 Minuten, aber vielleicht werdens ja noch 20... Sch**** Ipad uhr, die läuft immer vor.Geändert von Exige (27.11.2012 um 21:13 Uhr)
Grüße, Philipp
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