Es ist nun schon ca. 20 Jahre her, dass ich das letzte Mal ein gebrauchtes Auto gekauft habe. Aber jetzt könnte es evtl. bald dazu kommen und in der Zwischenzeit hat sich ja einiges getan.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es beim Kauf eines gebrauchten Autos von einem Händler immer Garantie. Mich interessiert, was üblich ist und worauf es einen rechtlichen Anspruch gibt. Wie lange hat man üblicherweise oder rechtsverbindlich Garantie? Was mich am meisten beschäftigt, ist die Frage der Abwicklung eines Garantiefalles, wenn der Händler, bei dem das Auto gekauft wird, einige 100 km entfernt ist. Oder wenn der Händler eben nur ein Händler ohne Werkstatt ist. Gibt es Tipps, wenn das Auto von weiter weg kommt?
Im voraus schon mal vielen Dank an das allwissende Forum![]()
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19.09.2010, 21:09 #1
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Gebrauchtwagen-Garantie: Grundsätzliche Fragen (kein aktueller Fall)
Gruß Andi S. aus V.
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