Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
Wäre es mir passiert, würde ich erst den Verkäufer damit konfrontieren und freundlich darum bitten, das Ding schnell und unbürokratisch zu wandeln. An der Reaktion merkt man, ob dem Verkäufer ein Versehen passiert ist - was ja durchaus passieren kann oder ob er wußte, was er da hat und nur an ner schnellen Mark interessiert war. Ich gehe davon aus, daß du bei Ebay gekauft hast, oder? Auf jeden Fall sachlich bleiben und nicht mit Anwalt oder so drohen.

Wenn der Verkäufer darauf nicht angeht, würde ich mich nicht weiter mit ihm rumschlagen und umgehend einen Forumsanwalt bitten, ein kurzes, knackiges Schreiben an den Verkäufer zu verfassen. Das bißchen Geld wärs mir wert. Da ich ja klugerweise vorher nicht damit gedroht habe, wird es den Verkäufer überraschen, meistens sind das ja irgendwelche Hobbyschaukler, die einfach ne schnelle Mark machen wollen und beim Gedanken an einen Rechtstreit schnell ne Erektionsstörung bekommen. Ebay würde ich ebenfalls in Kenntnis setzen, die werden ja schnell hellhörig beim Fakethema. Schon mal in Fahrt, würde ich noch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die kostet nichts, bringt nichts, aber der Verkäufer ist immerhin aktenkundig. Finde ich wichtig, nur so kann man Wiederholungstäter taggen.
Grundsätzlich richtig. Nur "wandeln" hieße ja, dass ich die Sache zurückschicke. Wäre mir zu viel Mühe für einen Betrü....

Formulierungsvorschlag für eine Mail:

Sehr geehrter x,

die mir gelieferte Ware ist keine Originalware. Ich fordere Sie auf, mir den Kaufpreis sowie die Portokosten spätestens bis zum (kurze Frist) auf mein Konto XY zu überweisen. Die Ware können Sie bis zum xx bei mir abholen. Nach Fristablauf wird die Ware entsorgt.
Sollte die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, werde ich nicht nur den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft wie auch der Markenabteilung der Fa. (Hersteller) unterbreiten, sondern die Sache gerichtlich klären lassen, was für Sie mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein wird.

MfG

......

Ich wette, der antwortet, dass er schon überwiesen hat und die Ware behalten werden kann