Bei einem Wert von unter 100 bis 200 Euro würde ich gar nichts machen. Viel zu viel Stress und Zeitaufwand. Ansonsten einfach den Hersteller kontaktieren.
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15.09.2010, 14:41 #1
Fälschung erhalten - und jetzt?
Ein textiles Markenprodukt, als neu und original angepriesen entpuppt sich bei Erhalt als offensichtliche Fälschung.
Man muss garnicht erst nach den kniffligen Details suchen, denn schon Maße, Verarbeitung und das Labeling sind absolut nicht stimmig.
Streitwert und privater Einzelfall aussen vor: Was tun?
Und wie?
Wer hat sowas mal durchgemacht und kann die unternommen notwendigen Schritte darstellen?
In der Theorie, würde ich Polizei, Gutachter, Anwalt bemühen(?).
Aber was macht Sinn? Welche Reihenfolge?
Was muss man beachten?
Zoll und BAFA konnten erstmal nicht wirklich helfen...
Es wäre Klasse das sachlich und sachdienlich zu erörtern (haben alle was von).
Danke!
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15.09.2010, 14:43 #2RAMichelGast
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15.09.2010, 14:43 #3
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woher?
ebay, network, kumpel, strasse?Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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15.09.2010, 14:45 #4
Wo hast Du die Fälschung denn erhalten?
Edit: Ja, ich tippe so langsam und daher die Wiederholung
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15.09.2010, 14:46 #5
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15.09.2010, 14:47 #6
Bei einer geringen Summe würde ich das Geld abschreiben. Zu holen ist da meist nur was mit einem
nicht zu vertretenden Aufwand.
Fürs geärgerte Ego würde ich den Rechteinhaber kontaktieren. Wenn es kein Einzelfall war, wird der Verkäufer
sich freuen deren Rechtsabteilung kennen zu lernen.Geändert von Ingo.L (15.09.2010 um 14:50 Uhr)
ready to win #dot2025
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15.09.2010, 14:51 #7
Wäre es mir passiert, würde ich erst den Verkäufer damit konfrontieren und freundlich darum bitten, das Ding schnell und unbürokratisch zu wandeln. An der Reaktion merkt man, ob dem Verkäufer ein Versehen passiert ist - was ja durchaus passieren kann oder ob er wußte, was er da hat und nur an ner schnellen Mark interessiert war. Ich gehe davon aus, daß du bei Ebay gekauft hast, oder? Auf jeden Fall sachlich bleiben und nicht mit Anwalt oder so drohen.
Wenn der Verkäufer darauf nicht angeht, würde ich mich nicht weiter mit ihm rumschlagen und umgehend einen Forumsanwalt bitten, ein kurzes, knackiges Schreiben an den Verkäufer zu verfassen. Das bißchen Geld wärs mir wert. Da ich ja klugerweise vorher nicht damit gedroht habe, wird es den Verkäufer überraschen, meistens sind das ja irgendwelche Hobbyschaukler, die einfach ne schnelle Mark machen wollen und beim Gedanken an einen Rechtstreit schnell ne Erektionsstörung bekommen. Ebay würde ich ebenfalls in Kenntnis setzen, die werden ja schnell hellhörig beim Fakethema. Schon mal in Fahrt, würde ich noch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die kostet nichts, bringt nichts, aber der Verkäufer ist immerhin aktenkundig. Finde ich wichtig, nur so kann man Wiederholungstäter taggen.Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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15.09.2010, 14:55 #8
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15.09.2010, 15:04 #9
Gibt's Probleme bei der Rückabwicklung, weil du diesen Thread startest oder weiß der Verkäufer noch gar nichts von deinem Glück?
— Roland —
20 % auf alles!
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15.09.2010, 15:08 #10
Details kann ich gerne im Vertrauen darlegen, sollte sich Jemand der Sache annehmen wollen.
An sonsten suche ich erstmal eine Verhaltenshilfe, wie ich selbst die Sache angehen kann.
Aktuell warte ich noch auf Rückmeldung des Herstellers, was er mir zu tun empfiehlt.
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15.09.2010, 15:15 #11
Grundsätzlich richtig. Nur "wandeln" hieße ja, dass ich die Sache zurückschicke. Wäre mir zu viel Mühe für einen Betrü....
Formulierungsvorschlag für eine Mail:
Sehr geehrter x,
die mir gelieferte Ware ist keine Originalware. Ich fordere Sie auf, mir den Kaufpreis sowie die Portokosten spätestens bis zum (kurze Frist) auf mein Konto XY zu überweisen. Die Ware können Sie bis zum xx bei mir abholen. Nach Fristablauf wird die Ware entsorgt.
Sollte die Ihnen gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen, werde ich nicht nur den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft wie auch der Markenabteilung der Fa. (Hersteller) unterbreiten, sondern die Sache gerichtlich klären lassen, was für Sie mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein wird.
MfG
......
Ich wette, der antwortet, dass er schon überwiesen hat und die Ware behalten werden kannMit bestem Gruß
Klaus
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15.09.2010, 15:26 #12
Klaus: schön und gut, aber soviel weiß ich, dass ich in der Beweispflicht bin, was die Fälschung an geht.
Keine Aussage einer Verkäuferin, geschweige meine Feststellung/Behauptung hält rechtlich stand.
Ich das nicht fundiert und drohe rechtliche Schritte an, laufe ich selber Gefahr einiges falsch zu machen...
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15.09.2010, 15:32 #13
Ist mir einmal bei ebay passiert (Daytona booklets). Freundliches email (ok, vom Kanzleiaccout), wo ich ihn drauf hinweise, dass leider fakes weil und ihm vorschlage, dass ich ihm die Dinger zurückschicke, sobald ich sein Geld am Konto habe. 10min später war das Geld auf Paypal. Das Retourporto war halt verkackt, aber was solls, 2 euros...
Grüße -- Jürgen
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15.09.2010, 15:43 #14ehemaliges mitgliedGast
Kauf von privatem oder gewerblichem Verkäufer?
Welche Marke?
A bisserl was musst Du uns schon mitteilen!
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15.09.2010, 15:43 #15
leider kein paypal im spiel, leider.
des vk rückmeldung: erst ware, dann erstattung, bereits 2 mal.
glaube kaum, dass ich mein geld sehen würde...
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15.09.2010, 15:48 #16
denke auch dass hier mehr infos hilfreich wären.
ebay?
ein onlinestore?
aus dem kofferraum?Zucht & Ordnung! 180
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15.09.2010, 15:51 #17ehemaliges mitgliedGast
Über welchen Betrag reden wir? Was kostet das Kleidungsstück original?
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15.09.2010, 15:58 #18
Übrigens: Wer sachdienliche Erörterung wünscht, sollte alle relevanten Fakten auf den Tisch legen
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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15.09.2010, 16:03 #19
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Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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15.09.2010, 16:35 #20
Das hast du Recht. Ich bin davon ausgegegangen, es handele sich zweifelsfrei um ein fake. Wenn das (noch) nicht beweisbar ist, besteht theoretisch die Gefahr, dass der Verkäufer eine negative Feststellungsklage erhebt. Bleibt also nicht anderes übrig, als sich - wirklich - kundig zu machen. Wenn ein Fachmann, ggf. sogar der Hersteller selbst eine Fälschung bestätigt, sähe ich gar kein Problem das vorgeschlagene Schreiben wegzuschicken.
Mit bestem Gruß
Klaus
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