Hallo Markus,
es ist in der Tat so, dass alleine für das Blatt schon Mehrpreise von rund 800,-€ aufgerufen werden, wenn man jetzt noch das 3186 Kaliber mitrechnet dann eher 1500,-€ mehr. Es wird zur Zeit wohl kaum einer eine 16710 mit diesem Dial für unter 4500,-€ anbieten und eine mit den entsprechenden Kaliber 3186 für unter 5000,-€.
Ob der Mehrpreis gerechtfertigt ist, mußt DU wissen, da kann Dir wohl keiner die Entscheidung abnehmen. Dass die Uhr aus den USA kommt (nein ich benutze das Z-Wort nicht) macht einen möglichen Wiederverkauf nicht unbedingt leichter.
Wie Du Dich absichern kannst ? Wogegen ? Mach einen Kaufvertrag, wenn Du Dich wohler dabei fühlst. Nutze die Suchefunktion im Forum. Ich habe sowas nie benötigt, gibt aber genug die das wollen.
Gruß
Peter
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07.09.2010, 18:35 #1
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07.09.2010, 19:14 #2
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Das ist natürlich richtig, aber das kommt nun auf den Zustand der Uhr an. Ungetragene, neuwertige (und unpolierte!) Modelle könnten u.U. einen solchen Sammlerbonus in der genannten Höhe rechtfertigen; wurde die Uhr jedoch schon getragen (und sieht man das), dann unterscheidet sie sich meines Erachtens kaum mehr von "gewöhnlichen" GMTs, weil sie dann kein Sammlerobjekt mehr sind, sondern Gebrauchsuhren. Ich persönlich würde für das besondere Blatt kaum mehr investieren als für eine normale 16710 in dem gleichen Zustand. Aber dies ist meine persönliche Meinung.
Um die Sache für Markus aufzuklären und das böse Z-Wort doch noch in den Mund zu nehmen: Bei Uhren, die nicht nachweislich bereits im EU-Gebiet umsatzbesteuert wurden, erhebt der deutsche Zoll eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% sowie einen Stückzoll in Höhe von 80 Cent (!). Die Betonung liegt hier auf "nachweislich". Dieser Nachweis kann z.B. durch ein Zertifikat mit einem EU-Ländercode oder aber durch eine Kaufrechnung aus dem EU-Gebiet geführt werden. Allerdings könnte man sich auch fragen, wann der Zoll überhaupt auf die Idee kommt oder die Gelegenheit bekommt, tatsächlich einen solchen Nachweis einzufordern (im Grunde doch nur bei Kontrollen im Rahmen des Überschreitens der EU-Außengrenzen, also wenn man z.B. gerade aus NY kommend die Uhr am Handgelenk trägt und auch noch herausgefischt und nach der Herkunft der Uhr gefragt wird). Dennoch reicht diese recht kleine Restwahrscheinlichkeit aus, um bei einigen potentiellen Käufern allergische Reaktionen hervorzurufen, was sich dann in einem niedrigeren Wiederverkaufswert äußert. Mit Letzterem sollte man natürlich im Falle eines Kaufes den Verkäufer konfrontieren - allein schon aus verhandlungstaktischen Gründen.
Hier im Forum wird der Grundsatz vertreten: Buy the seller! Soll heißen: Kaufe nur von Personen mit entsprechender Reputation oder von denen man - im Vertrauen auf die eigene Menschenkenntis - einen guten Eindruck gewonnen hat. Eine formale Absicherung mittels Kaufvertrag ist natürlich grundsätzlich möglich, wodurch ja auch im Falle des Falles der Erwerb der Uhr innerhalb des EU-Gebietes nachgewiesen werden könnte. Sicherheitshalber würde ich mir auch die Nummer des Personalausweises auf dem Kaufvertrag notieren. Zudem gibt es die Möglichkeit, den eigenen Stamm-Konzi zu bitten, vorher einen prüfenden Blick auf die Uhr (und die Unterlagen!) zu werfen. Ein ehrlicher Verkäufer wird hiergegen nichts einzuwenden haben.
Viel Erfolg!
Michael
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