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Eben, ich sehe da kein Problem. Anders wäre es wenn das Gutachten Mängel entdeckt hätte die dann in diesem Gutachten absichtlich nicht aufgeführt wesen wären umd die Entscheidungsträger in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Und nochmals ... es gab und gibt bei solchen Projekten immer ein Planfeststellungsverfahren. Hier mal ein Auszug aus Wikipedia wie Bürger und Behörden bei einem solchen Planfeststellungsverfahren beteiligt werden.

Die Hauptunterschiede zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren bestehen in der umfassenden Beteiligung von Bürgern, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind und der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Rechtzeitig erhobene Einwendungen der betroffenen Bürger und die Stellungnahmen der Behörden werden, ähnlich wie im förmlichen Verwaltungsverfahren, in einem mündlichen Termin gemeinsam erörtert. Dieser Erörterungstermin ersetzt die einfache Anhörung des gewöhnlichen Verwaltungsverfahrens. Zweck der Bürger- und Behördenbeteiligung ist, die Feststellungsbehörde in die Lage zu versetzen, die betroffenen Belange frühzeitig erforschen und sachgerecht bewerten zu können. Außerdem entfaltet die Auslegungsfrist eine materielle Präklusionswirkung. Einwendungen, die nach Ablauf der Ausschlussfrist erfolgen, werden weder durch die Feststellungsbehörde berücksichtigt, noch kann auf solche eine Drittanfechtungsklage gestützt werden.

Wie schon geschrieben habe ich während meiner Studienzeit beim Projekt S21 mitarbeiten dürfen und war auch bei etlichen öffentlichen Sitzungen dabei. Leider musste ich feststellen, dass sich zu der Zeit als man noch wirklich hätte was an dem Projekt ändern können, sich kein Schw**n für das Thema interessiert hat.

Nicht nur deswegen finde ich die momentanen Proteste mehr als fragwürdig.