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  1. #1
    Freccione Avatar von eos
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    schwer zu sagen ... die Spiele sind ja drauf, aber wohl nicht wirklich in Deinen Besitz übergegangen, insofern denke ich der VK hat seinen Teil noch nicht erfüllt. Zum Anwalt zun Brief aufsetzen lassen, spätestens dann zuckt der.

    Aber mal was anderes: Warum klärt man sowas nicht vorher?
    --
    Beste Grüße, Andreas

  2. #2
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von eosfan Beitrag anzeigen

    Aber mal was anderes: Warum klärt man sowas nicht vorher?
    Weil man als Käufer immer zu seinen eigenen Gunsten denkt und vom für sich Positiven ausgeht.

    Ich würde Frist per Einschreiben setzen (richtig adressieren ) und mit Anwalt drohen. Dann ist er zumindest schon mal in Verzug. Vermutlich passiert dann etwas. Wenn nicht musst du überlegen ob du es durchziehst.
    Viel Erfolg!

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von Diamand&Pearls
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    Naja wenn ich das teuer bezahle ,und der Verkauf mit 18 Spiele ist ,gehe ich davon auch aus, das sie mir sind, rein rechtlich mach ich mich doch strafbar, weil ich die Rechte an den Spielen immer noch im Besitz von ihm sind und nicht bei mir.
    Der kann ja immer wieder so teuer verkaufen ,gebrauchte PSP für 80 Euro kaufen ,seine Spiele drauf ziehen und weiter verkaufen für 200 , das darf der doch gar nicht, sind ja dann nur Kopien
    Geändert von Diamand&Pearls (04.09.2010 um 11:35 Uhr)

  4. #4
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von skask Beitrag anzeigen
    Weil man als Käufer immer zu seinen eigenen Gunsten denkt und vom für sich Positiven ausgeht.

    Ich würde Frist per Einschreiben setzen (richtig adressieren ) und mit Anwalt drohen. Dann ist er zumindest schon mal in Verzug. Vermutlich passiert dann etwas. Wenn nicht musst du überlegen ob du es durchziehst.
    Viel Erfolg!
    Mit Anwalt drohen? Warum denn? Drohungen wandern bei mir immer in den Papierkorb. Hin zum Anwalt des Vertrauens, kurzes Schreiben aufsetzen lassen, direkt vom Anwalt schicken lassen und fertig.
    Beste Grüße, Tobias

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