schwer zu sagen ... die Spiele sind ja drauf, aber wohl nicht wirklich in Deinen Besitz übergegangen, insofern denke ich der VK hat seinen Teil noch nicht erfüllt. Zum Anwalt zun Brief aufsetzen lassen, spätestens dann zuckt der.
Aber mal was anderes: Warum klärt man sowas nicht vorher?
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Thema: Brauch schon wieder Hilfe
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04.09.2010, 09:58 #1
Brauch schon wieder Hilfe
Ich habe eine Psp Go mit 18 Spiele auf Ebay gekauft für meinen Kleinen, nun wollte er sich bei Network anmelden um sich noch ein Spiel zu zu kaufen, melde ich mich dort aber an , gehen die 18 Spiele verloren . da sie immer noch in dem Besitz des Verkäufers sind, laut Hotline ist der Account übertragbar wenn er die Daten auf mich überschreibt, habe ihn schon mehrmals angeschrieben aber keine Reaktion.
Nun meine Frage ich habe die PSP go für viel Geld ersteigert aufgrund der vielen Spiele, ansonsten hätte ich ja eine nagelneue billiger bekommen , gibt es ja schon für 149 euro Neu mit der Aktion dabei 10 Spiele kostenlos dazu
Die Spiele sind zwar auf der PSP Go drauf, aber ich könnte mir niemals neue Spiele kaufen ,weil sonst die 18 spiele verloren gehen! Sie sind ja in seinen Besitz auf seinen Account und er kann sie nur benutzen und immer wieder neu laden
Wie sieht das jetzt mit meinen Recht aus, in der Aktion stand dies
PSP Go mit 18 Spielen
Ihr bietet hier auf die Konsole Playstation Portable Go von Sony.
Die PsP GO ist Neu nur einmal angehabt Ich verkaufe sie da Ich Leider 2 davon habe er hat noch garantie 22 monate beim Media Max
Sind 18 Spiele Vollvsrsion
Gran Turismo; Little Big Planet; Fifa 2010 World Cup South Africa und viele mehr.
Um die komplette Liste zu bekommen bitte mailen.
Tasche
Netzadapter,+ Tasche
USB Kabel,
Software CD,
Anleitung
original Verpackung
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04.09.2010, 10:44 #2--
Beste Grüße, Andreas
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04.09.2010, 10:55 #3
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Weil man als Käufer immer zu seinen eigenen Gunsten denkt und vom für sich Positiven ausgeht.
Ich würde Frist per Einschreiben setzen (richtig adressieren) und mit Anwalt drohen. Dann ist er zumindest schon mal in Verzug. Vermutlich passiert dann etwas. Wenn nicht musst du überlegen ob du es durchziehst.
Viel Erfolg!
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04.09.2010, 11:34 #4
Naja wenn ich das teuer bezahle ,und der Verkauf mit 18 Spiele ist ,gehe ich davon auch aus, das sie mir sind, rein rechtlich mach ich mich doch strafbar, weil ich die Rechte an den Spielen immer noch im Besitz von ihm sind und nicht bei mir.
Der kann ja immer wieder so teuer verkaufen ,gebrauchte PSP für 80 Euro kaufen ,seine Spiele drauf ziehen und weiter verkaufen für 200 , das darf der doch gar nicht, sind ja dann nur KopienGeändert von Diamand&Pearls (04.09.2010 um 11:35 Uhr)
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04.09.2010, 14:39 #5
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04.09.2010, 14:49 #6
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Tjo, wie meist hat Tobias die Umleitung gefunden.
Würde ich mich auch nicht mit rumschlagen, hätte - ehrlich gesagt - auf den VK-Text noch nicht mal reagiert.
Da bin ich Sarrazin.Dirk
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04.09.2010, 15:03 #7
Was meinst du damit Buchfuchs???
Ein Anwaltsschreiben aufsetzen lassen kostet auch wieder Geld, dann kann ich ja gleich eine neue kaufen....
Auf jeden Fall habe ich 18 Spiele dazu gekauft , die ich aber nicht mehr nutzen kann, wenn ich mir neue Spiele kaufen will, die Rechte hat immer noch der Verkäufer auf sein account, die ganze Welt ist ein BeschissGeändert von Diamand&Pearls (04.09.2010 um 15:05 Uhr)
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04.09.2010, 15:09 #8
Meiomei, dann kostets halt ein bissi Geld
Immer diese Vollkaskomentalität. Daß du auf normalem Wege nichts erreicht hast, ist offensichtlich und es besteht ja bestimmt die Möglichkeit, deine Auslagen von deinem hochgeschätzten Geschäftspartner einzufordern. Das ist halt das Risiko beim Gebrauchtkauf
Du kannst natürlich auch noch ein bißchen jammern und lamentieren, vielleicht bringt dich das ja deiner Problemlösung näher
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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04.09.2010, 15:25 #9
Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei Schuhe ! Ich glaub heute an nichts mehr ,,,
Und nochmal Geld vorauslegen ,,,ne danke
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04.09.2010, 15:45 #10
Na, dann halt nicht. Den Verkäufer wirds freuen
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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04.09.2010, 15:52 #11
Ja und mein Kleiner ist am weinen..... und ich jammere nicht, es sind hier andere die jammern wegen 1,45 Euronen Rücksendeporto.....
Wollte nur wissen ob ich im Recht bin ,da ja stand mit 18 Spielen dabei,die auch auf der Psp Go drauf sind, aber verloren gehen bei Neuanmeldung,. da sie auf seinen Account liegen
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04.09.2010, 16:10 #12
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wie wärs zuerstmal mit einer einfachen Email an den Verkäufer?
Oder geht's heutzutage nur noch mit Anwaltshilfe?Geändert von mws (04.09.2010 um 16:12 Uhr) Grund: schreipfeler korigirrt
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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04.09.2010, 16:13 #13
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04.09.2010, 16:18 #14
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stimmt... habs wohl überlesen...
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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04.09.2010, 16:49 #15
Meine Meinung? Neue Spiele kaufen und ale Ebay-Lehrgeld abbuchen. Mein Gott, wir sind hier in einem Rolexforum und regen uns über so was auf?! Ebay ist und bleibt ein Risiko, wie jeder Gebrauchtkauf. Ist ärgerlich, aber die Zeit, die man hier und beim Anwalt und überhaupt mit diesem Kram verbringt, ist oft das Geld nicht wert, um das es geht. - Wenn man anderer Meinung ist, muss man es - mit allem Risiko und mit allen Kosten - über den Anwalt durchfechten. Einen Mittelweg gibt's nicht, wenn man sich mit dem Verkäufer nicht einigen kann.
77 Grüße!
Gerhard
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04.09.2010, 17:05 #16
Ich bin fest davon überzeugt: ein kleiner Brief vom Anwalt und der pariert. Versetzen wir uns doch mal in die Rolle des Verkäufers. Wer verkauft solche Spiele? Ein ******** wirds wohl nicht sein, die erkennt man an den Bewertungen, außerdem wär die Masche zu kompliziert und aufwändig, solche Jungs drehen lieber Luftgeschäfte. Meist ists irgend ein juveniler Hartgeldjongleur, der das Ding für was neues drehen will, die Kohle abgreift und diese schnell in irgend ein anderes Gadget investiert und daher ständig pleite ist. Jetzt kommt so ne Kundin an und will was. Wie hat mans in der Schule gelernt? Einfach nicht mucksen, wenn man was gefragt wird, dann kommt schon der Nachbar dran. Solche Jungs haben weder die Stamina für nen Rechtsstreit, noch nennenswerte Erfahrung - und Kohle schon garnicht, s.o.. Wenn da ein Einschreiben mit nem wichtigen Briefkopf und ein paar zackigen Statements aufm Frühstückstisch liegt - glaub mir, so schnell kann der garnicht "Mediamarkt" sagen, da hat der schon die Spiele übertragen.
Anwälte hats hier einige, die sicher bereit sind, einem holden Burgfräulein für ein Sixpack "Ferrero Rocher" und ne Flasche Freixenet aus der Malesse zu helfen - zumal ja Kindertränen im Spiel sind. Wer kann dazu schon nein sagen?Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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04.09.2010, 18:39 #17ehemaliges mitgliedGast
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04.09.2010, 19:16 #18
- Registriert seit
- 25.10.2007
- Beiträge
- 1.626
hast doch schon in verzug gesetzt? dann kann dein ra auch seine kosten von ihm verlangen, vorausgesetzt du hast den anspruch auf die spiele.
Gruß, Robert
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04.09.2010, 19:24 #19
Don
P.S: ...Stamina für Rechtsstreit...Geändert von Wurstwasser (04.09.2010 um 19:26 Uhr)
Viele Grüße,
Malte
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04.09.2010, 19:38 #20
Ich wußte, dir gefällt das
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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