Der Vermieter haftet verschuldensunabhängig grundsätzlich nur für Schäden an der Mietsache selber. Wenn es um Schäden an den Sachen *in der* Mietsache geht, also um so genannte "Mangelfolgeschäden", haftet er nur bei Verschulden, wenn er also etwas dafür kann.
Grundsätzlich ist Wetter höhere Gewalt.
Hier gibt es jedoch möglicherweise eine Ausnahme: Wenn der Vermieter wusste, dass die Halle beim nächsten Regen unter Wasser steht, kann er auch verschuldensunabhängig haften, wenn er also nichts für das Wetter kann.
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Hybrid-Darstellung
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01.09.2010, 21:40 #1Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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