Der Vermieter haftet verschuldensunabhängig grundsätzlich nur für Schäden an der Mietsache selber. Wenn es um Schäden an den Sachen *in der* Mietsache geht, also um so genannte "Mangelfolgeschäden", haftet er nur bei Verschulden, wenn er also etwas dafür kann.

Grundsätzlich ist Wetter höhere Gewalt.

Hier gibt es jedoch möglicherweise eine Ausnahme: Wenn der Vermieter wusste, dass die Halle beim nächsten Regen unter Wasser steht, kann er auch verschuldensunabhängig haften, wenn er also nichts für das Wetter kann.