Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Gesperrter User
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    Mietrecht / Lagerhalle unter Wasser

    Folgende Situation:
    im Juli gab es heftige Regenfälle. Demzufolge ist eine Lagerhalle mit einer Grundfläche von rund 2000m² vollgelaufen. Das Wasser stand ca 30 cm hoch in der ganzen Halle.
    Einige eingelagerten Waren sind natürlich unbarauchbar geworden.

    Das gleiche ist bereits einmal im Jahr 2004 passiert. Der Vermieter hat dies bei Einzug im Jahr 2009 zwar erwähnt aber abschwächend hinzugefügt dass die Stadtwerke mittlerweile größere Rohre verlegt hätten sodass Wasser nun problemlos abfliessen kann.
    Es war also davon auszugehen dass die Gefahr einer nochmaligen Überschwemmung gebannt ist.

    Wie verhält sich das ganze nun Mietrechtlich ?
    Die Räumlichkeiten sind ja, was die Regenfälle im Juli bewiesen haben, keinesfalls "Wassersicher". D.h. der Mieter lebt mit dem permanenten Risiko wieder einmal von einem heftigen Regefall getroffen zu werden und abzusaufen.

    Kann der Mieter die Miete kürzen ? Wenn ja in welchem Umfang ?

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Ich wohne unter dem Dach. Das Dach war auch schon ma undicht. Es besteht also die Gefahr, dass es mal wieder einregnet. Deshalb kürze ich mal so auf Verdacht die Miete - denn es könnte ja mal wieder reinregnen

    Ohne was genaues zu wissen - aber auf Verdacht glaube ich kaum dass Du Chancen hast.

  3. #3
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    ja, oder ? Denn das Dach muss repariert werden. oder ?

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Du kannst ihn für den Schaden bei nachgewisenem Verschulden haftbar machen. Aber Miete kürzen? Dann kannst Du ja umziehen wenn Dir das nicht passt. Es gibt halt extreme Wetterereignisse die auch ein Mieter nicht beeinflussen kann. Eine Windhose kann auch immer wiederkommen - auch nach Dachreparatur. Wenn das haus dem Stand der Technik entspricht wird sich da kein Zwang nach Änderung draus ableiten lassen.

    Immer noch meinpersönliche Meinung - ich bin ja kein Jurist.

  5. #5
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    hmm...
    .. bin gespannt was die Gewerbemietrechtschlaufüchsjuristen sagen.

  6. #6
    Milgauss Avatar von Tanze
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    Ich tippe auf höhere Gewalt!

    Mehr sag ich nicht, weil beim letzten Mietminderungsthema sich hier einige Herren ein bischen zu wichtig genommen haben!


    Lg Denis
    Money is a stranger, it doesn't greet you and when it leaves you, it doesn't say good-bye.

  7. #7
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    btw: War die Halle versichert gegen Überschwemmung?

    Edit: Würde ein Vermieter das Überschwemmungsrisiko auf sich nehmen können oder sollen? Dürfte sich auch auf die Mietpreise auswirken.
    Geändert von AndreasL (01.09.2010 um 14:52 Uhr)

  9. #9
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Größere Rohre allein lösen doch das Problem nicht Wenn so viel Wasser fällt, daß die gesamte Landschaft geflutet wird, sind die größeren Rohre doch völlig unerheblich. Ich sehe da höhere Gewalt und denke, daß das eher ein Fall für den Versicherer als für den Vermieter ist.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Der Vermieter haftet verschuldensunabhängig grundsätzlich nur für Schäden an der Mietsache selber. Wenn es um Schäden an den Sachen *in der* Mietsache geht, also um so genannte "Mangelfolgeschäden", haftet er nur bei Verschulden, wenn er also etwas dafür kann.

    Grundsätzlich ist Wetter höhere Gewalt.

    Hier gibt es jedoch möglicherweise eine Ausnahme: Wenn der Vermieter wusste, dass die Halle beim nächsten Regen unter Wasser steht, kann er auch verschuldensunabhängig haften, wenn er also nichts für das Wetter kann.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

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