Flo

Wenn die Beraubung in deiner Wohnung stattfindet, ja.

Außerhalb der Wohnung = Außenversicherung.

Aber wirklich, wir betreiben hier jetzt auch Bedingungsklauberei, ohne einen konkreten Fall und das ist wie bei Juristen: 3 Juristen= 10 Meinungen.

Entscheiden tun das eh die Schadenleute und glaub mir ich muß solchen Kram auch jedesmal im Detail nachlesen. Und ich kenne keinen Versicherungsvertreter,

sei es Makler oder sonst einer, der dir das aus dem Stegreif richtig beantworten kann.

Schau in deine Bedingungen, bei aktuellen sollte so im Bereich § 5 Ed und Beraubung abgehandelt sein und in § 11 Außenversicherungen.