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  1. #1
    GMT-Master Avatar von ZaphodBee
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    Mietminderung wegen Bauarbeiten

    Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.

    Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.

    Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)

    Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?
    Greetingz,

    Oliver

    I used to jog, but the ice cubes kept falling out of the glass. (David Lee Roth)

  2. #2
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Grundsätzlich finde ich deinen Gedanken nicht schlecht. Dürfte doch ned schwer sein, herauszufinden, was die Übernachtung in einer Pension bei dir in der Nähe kostet. Rechne das mal gegen deine Kaltmiete auf.
    Vielleicht kommt dein Vermieter damit ja sogar günstiger davon, wenn du nur ne halbe Monatsmiete abdrückst.
    Wenn du eh ein gutes Verhältnis mit ihm hast, würd ich mal auf der Basis mit ihm diskutieren...


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  3. #3
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    In einem persönlichem Gespräch freundlich anfragen und sich einigen.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  4. #4
    GMT-Master Avatar von ZaphodBee
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    Servus..

    er steigt sicher net schlecht damit aus, ich weiß nur nicht wie man genau vorgehen sollte. Einerseits muß man Mietminderung ja förmlich geltend machen, wenn ich jetzt den nächsten Monat einfach bezahle akzeptiere ich ja sonst stillschweigend ...
    Also ihm ein Schreiben zustellen und gleichzeitig weniger zahlen?
    Ich weiß, mag verwunderlich klingen, wegen meines oben angeführten "guten Verhältnisses", aber meine Erfahrung bisher hat mich gelehrt gerade da förmlich zu agieren, wie schnell sind gute Verhältnisse wegen einiger hundert Euro keine guten mehr, und wie schnell sind "mündliche" Absprachen verschieden ausgelegt oder vergessen....
    Greetingz,

    Oliver

    I used to jog, but the ice cubes kept falling out of the glass. (David Lee Roth)

  5. #5
    Sea-Dweller Avatar von Wurstwasser
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    Naja, grundsätzlich mindert sich die Miete ipso iure, lediglich die Höhe ist halt fraglich. Eine Minderung von 100% wird bei Brand, Heizungsausfall im tiefsten Winter etc. angenommen, ich würde also lieber nicht um 100% mindern. Aber das muss dir ein Anwalt sagen

    Viele Grüße,
    Malte

  6. #6
    dann erst sprechen und nach einigung schriftlich

  7. #7
    Um welchen Betrag geht es denn bei zwei Wochen und halber Miete? Doch wohl nicht so viel, oder? Soll er Dir in die Hand drücken, und fertig. Schriftlich usw. schürt nur wieder Misstrauen. Sei doch froh, dass Ihr euch gut versteht. Immerhin wird die Qualität Deiner Wohnung danach ja auch besser.
    77 Grüße!
    Gerhard

  8. #8
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Gerhard:


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  9. #9
    Milgauss Avatar von Tanze
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    Zitat Zitat von Wurstwasser Beitrag anzeigen
    Naja, grundsätzlich mindert sich die Miete ipso iure, lediglich die Höhe ist halt fraglich. Eine Minderung von 100% wird bei Brand, Heizungsausfall im tiefsten Winter etc. angenommen, ich würde also lieber nicht um 100% mindern. Aber das muss dir ein Anwalt sagen
    Hi,

    eine Mietminderung wie o. a . ist nur bei absoluten Härtefällen durchzubringen! Wenn es dir nicht mehr möglich sein sollte, in der Whg angemessen zu wohnen, musst du schriftlich eine Minderung bekannt machen!
    Ich empfehle dir vorerst mit deinem Vermieter zu sprechen! Sollte dieser nicht einlenken, sofort Anwaltlichen rat hinzuziehen!


    Lg Denis
    Money is a stranger, it doesn't greet you and when it leaves you, it doesn't say good-bye.

  10. #10
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    genau, sofort Anwalt, Mann o Mann was eine Huperei
    Gruß Ulrich

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    buy the seller.... weiterzahlen


    Gruss


    Wum
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  12. #12
    Milgauss Avatar von Tanze
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    Zitat Zitat von fiumagyar Beitrag anzeigen
    genau, sofort Anwalt, Mann o Mann was eine Huperei
    Keine Huperei, sondern erfahrungswerte! Der Anwalt in bezug auf höhe der Mietminderung! Außerdem nur, wenn es nicht möglich sein sollte normal zu wohnen!


    Lg Denis
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  13. #13
    Sea-Dweller
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    Wieso erst zum Anwalt? Ich würde gleich mit dem Baseballschläger zum Vermieter gehen und ihm ein Angebot machen, das er nicht ausschlagen kann....

    Man, man, man, wieso redest Du nicht erst mit dem Vermieter, schilderst ihm die Situation fragst ihn nach einem Vorschlag? Du sagst doch selbst, daß Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast bzw. haben willst. Wenn er sich dann recht bockbeinig anstellt kannst Du Dir immer noch über die weiteren Schritte Gedanken machen.

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von mob
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    Zitat Zitat von ZaphodBee Beitrag anzeigen
    Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.

    Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.

    Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)

    Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?

    Dann geh doch zu deinem Vermieter und frag, ob er einer Mietminderung zustimmen würde, wegen der Baubelästigung. Falls ja, dann könnt ihr beide das formale Schreiben gleich durchsprechen, das nötig ist.
    Fall Nein, gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten oder danke für das Gespräch sagen, weiter zahlen und gutes Verhältnis behalten.

    Gruß Marc
    Gruß Marc

  15. #15
    Milgauss Avatar von Tanze
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    What ever!


    Lg Denis
    Money is a stranger, it doesn't greet you and when it leaves you, it doesn't say good-bye.

  16. #16
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    Der Fall erscheint mir auch eher unproblematisch. Zum einen denke ich, deine Forderung nach Mietminderung ist der Sache nach gerechtfertigt, zum anderen wird er sich die entgangene Miete im Zweifel von der zur Nachbesserung verurteilten Baufirma erstatten lassen können.

  17. #17
    Zitat Zitat von mob Beitrag anzeigen
    ...gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten ... gutes Verhältnis behalten.
    Hää?
    77 Grüße!
    Gerhard

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von mob
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    Hää?
    Anwalteinschalten = gutes Verhältnis zum Vermieter beenden
    weiter zahlen = gutes Verhältnis zum Vermieter behalten
    Gruß Marc

  19. #19
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von mob Beitrag anzeigen
    Anwalteinschalten = gutes Verhältnis zum Vermieter beenden
    weiter zahlen = gutes Verhältnis zum Vermieter behalten
    Und mit dem Vermieter reden kommt für Dich wohl nicht in Betracht?

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von mob
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    Zitat Zitat von Microstella Beitrag anzeigen
    Und mit dem Vermieter reden kommt für Dich wohl nicht in Betracht?
    schau mal HIER
    Gruß Marc

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