Grundsätzlich finde ich deinen Gedanken nicht schlecht. Dürfte doch ned schwer sein, herauszufinden, was die Übernachtung in einer Pension bei dir in der Nähe kostet. Rechne das mal gegen deine Kaltmiete auf.
Vielleicht kommt dein Vermieter damit ja sogar günstiger davon, wenn du nur ne halbe Monatsmiete abdrückst.
Wenn du eh ein gutes Verhältnis mit ihm hast, würd ich mal auf der Basis mit ihm diskutieren...![]()
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26.08.2010, 17:40 #1
Mietminderung wegen Bauarbeiten
Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.
Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.
Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)
Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?Greetingz,
Oliver
I used to jog, but the ice cubes kept falling out of the glass. (David Lee Roth)
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26.08.2010, 17:48 #2
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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26.08.2010, 17:50 #3
In einem persönlichem Gespräch freundlich anfragen und sich einigen.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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26.08.2010, 17:52 #4
Servus..
er steigt sicher net schlecht damit aus, ich weiß nur nicht wie man genau vorgehen sollte. Einerseits muß man Mietminderung ja förmlich geltend machen, wenn ich jetzt den nächsten Monat einfach bezahle akzeptiere ich ja sonst stillschweigend ...
Also ihm ein Schreiben zustellen und gleichzeitig weniger zahlen?
Ich weiß, mag verwunderlich klingen, wegen meines oben angeführten "guten Verhältnisses", aber meine Erfahrung bisher hat mich gelehrt gerade da förmlich zu agieren, wie schnell sind gute Verhältnisse wegen einiger hundert Euro keine guten mehr, und wie schnell sind "mündliche" Absprachen verschieden ausgelegt oder vergessen....Greetingz,
Oliver
I used to jog, but the ice cubes kept falling out of the glass. (David Lee Roth)
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26.08.2010, 18:09 #5
Naja, grundsätzlich mindert sich die Miete ipso iure, lediglich die Höhe ist halt fraglich. Eine Minderung von 100% wird bei Brand, Heizungsausfall im tiefsten Winter etc. angenommen, ich würde also lieber nicht um 100% mindern. Aber das muss dir ein Anwalt sagen
Viele Grüße,
Malte
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26.08.2010, 18:11 #6
dann erst sprechen und nach einigung schriftlich
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26.08.2010, 23:42 #7
Um welchen Betrag geht es denn bei zwei Wochen und halber Miete? Doch wohl nicht so viel, oder? Soll er Dir in die Hand drücken, und fertig. Schriftlich usw. schürt nur wieder Misstrauen. Sei doch froh, dass Ihr euch gut versteht. Immerhin wird die Qualität Deiner Wohnung danach ja auch besser.
77 Grüße!
Gerhard
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27.08.2010, 00:54 #8
Gerhard:
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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27.08.2010, 12:24 #9
Hi,
eine Mietminderung wie o. a . ist nur bei absoluten Härtefällen durchzubringen! Wenn es dir nicht mehr möglich sein sollte, in der Whg angemessen zu wohnen, musst du schriftlich eine Minderung bekannt machen!
Ich empfehle dir vorerst mit deinem Vermieter zu sprechen! Sollte dieser nicht einlenken, sofort Anwaltlichen rat hinzuziehen!
Lg Denis
Money is a stranger, it doesn't greet you and when it leaves you, it doesn't say good-bye.
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27.08.2010, 13:00 #10
genau, sofort Anwalt, Mann o Mann was eine Huperei
Gruß Ulrich
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27.08.2010, 13:03 #11
buy the seller....
weiterzahlen
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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27.08.2010, 13:08 #12
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27.08.2010, 13:37 #13
- Registriert seit
- 10.12.2004
- Ort
- Shangri-La
- Beiträge
- 947
Wieso erst zum Anwalt? Ich würde gleich mit dem Baseballschläger zum Vermieter gehen und ihm ein Angebot machen, das er nicht ausschlagen kann....
Man, man, man, wieso redest Du nicht erst mit dem Vermieter, schilderst ihm die Situation fragst ihn nach einem Vorschlag? Du sagst doch selbst, daß Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast bzw. haben willst. Wenn er sich dann recht bockbeinig anstellt kannst Du Dir immer noch über die weiteren Schritte Gedanken machen.
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27.08.2010, 14:17 #14
Dann geh doch zu deinem Vermieter und frag, ob er einer Mietminderung zustimmen würde, wegen der Baubelästigung. Falls ja, dann könnt ihr beide das formale Schreiben gleich durchsprechen, das nötig ist.
Fall Nein, gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten oder danke für das Gespräch sagen, weiter zahlen und gutes Verhältnis behalten.
Gruß MarcGruß Marc
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27.08.2010, 14:17 #15
What ever!
Lg Denis
Money is a stranger, it doesn't greet you and when it leaves you, it doesn't say good-bye.
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27.08.2010, 14:29 #16
- Registriert seit
- 18.02.2004
- Beiträge
- 337
Der Fall erscheint mir auch eher unproblematisch. Zum einen denke ich, deine Forderung nach Mietminderung ist der Sache nach gerechtfertigt, zum anderen wird er sich die entgangene Miete im Zweifel von der zur Nachbesserung verurteilten Baufirma erstatten lassen können.
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27.08.2010, 14:36 #17
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27.08.2010, 14:55 #18
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27.08.2010, 15:03 #19
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27.08.2010, 15:18 #20
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