Zitat Zitat von simon Beitrag anzeigen
Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
Weil der Listenpreis der offizielle Wiederbeschaffungswert ist. Meine Versicherung hat auch meine gebrauchten Uhren automatisch zum aktuellen (!) Listenpreis versichert.