Zitat Zitat von MacLeon Beitrag anzeigen
Hätte vermutlich nichts geändert. Der Fall steht so oder so ähnlich in Lehrbüchern zum Zivilrecht für Juraerstsemester

Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.