Zitat Zitat von LUTZ Beitrag anzeigen
Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.

Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
Ich finde es daneben, wenn man die Spielregeln nicht einhält. Der VK hat die Uhr dem Anderen mit Sicherheit nicht billiger verkauft sondern ebenfalls ein "Gschäftle" gewittert. Ich finde es ok.