Wotan
Ich bin auch kein Freund von Anwälten und Gerichten.
Allerdings finde ich es in diesem Fall richtig. Nicht nur der Käufer hat Pflichten sondern auch der Verkäufer. Vielen ist nicht bewusst, dass der Kaufvertrag der bei Ebay zustande gekommen ist für beide Seiten gilt. Oder was würdest Du sagen wenn ich bei Dir über Ebay eine Uhr für 2'000 Euro über Listenpreis ersteigere und dann einfach nicht zahlen möchte, weil es mir anders in den Sinn gekommen ist? Würdest Du dann nicht gegen mich klagen? Ich denke schon![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 74
Baum-Darstellung
-
26.08.2010, 11:53 #11Gruss Wolfgang
_______________________________________________
Ähnliche Themen
-
Speedy: Kurzer erfolgreicher Eingriff am offenen Herzen
Von X-E-L-O-R im Forum OmegaAntworten: 8Letzter Beitrag: 27.06.2007, 03:15 -
Mal sehen wie ebay darauf reagiert // Rolex vs. Ebay
Von Ingo.L im Forum Off TopicAntworten: 10Letzter Beitrag: 20.04.2007, 10:52 -
Der Tchibo/Rolex-Fall: 15 Jahre Rechtsstreit um ein Imitat
Von Prof. Rolex im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 18Letzter Beitrag: 16.11.2004, 16:06
Lesezeichen