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  1. #1
    Freccione Avatar von maut
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    Zitat Zitat von acid303 Beitrag anzeigen
    falsch! wäre der ts zum zeitpunkt des abbruchs höchstbietenter gewesen, dann hätte der verkäufer ihm die uhr für den zum zeitpunkt des abbruchs bestehenden gebotes verkaufen müssen! ausser es liegen wirklich stichhaltige gründe vor, wie das die uhr bspw. kaputtgegangen ist. kann mir aber nicht vorstellen das der verkäufer die uhr absichtlich kaputtgemacht hätte, wenn er es hätte nachweisen müssen

    quelle (eine von vielen): http://www.123recht.net/forum_topic....age=2&ccheck=1


    unglaublich was es bei ebay für gefährliches halbwissen gibt, es denken immernoch viele das ist nur ein spiel bei dem man machen kann was man will, ohne rechtliche konsequenzen

    wenn ich eine auktion abbreche bei der du der aktuelle höchstbieter bist, dann hat du bei mir nix automatisch gekauft.

    ein VK kann jederzeit die auktion abbrechen, und muss dann nur ankreuzen warum:

    1. artikel an den höchstbietenden verkaufen.
    2. artikel ist defekt und kann nicht mehr verkauft werden.
    3. der artikel steht nicht mehr zum verkauf.
    (den genauen wortlaut von 1. und 2. hab ich nicht parat, in diesem zusammenhang interessiert ja nur option 3.).


    wollen wir das mal kurz bei ebay durchspielen?

    es ist so wie oben schon von anderen gesagt wurde: der VK hat einen formfehler gemacht und muss nun kräftig bluten.
    für mein empfinden ist das ungerecht.
    Geändert von maut (01.09.2010 um 14:43 Uhr)
    grüsse,
    niels

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    Zitat Zitat von maut Beitrag anzeigen
    wenn ich eine auktion abbreche bei der du der aktuelle höchstbieter bist, dann hat du bei mir nix automatisch gekauft.

    ein VK kann jederzeit die auktion abbrechen, und muss dann nur ankreuzen warum:

    1. artikel an den höchstbietenden verkaufen.
    2. artikel ist defekt und kann nicht mehr verkauft werden.
    3. der artikel steht nicht mehr zum verkauf.
    (den genauen wortlaut von 1. und 2. hab ich nicht parat, in diesem zusammenhang interessiert ja nur option 3.).


    wollen wir das mal kurz bei ebay durchspielen?
    stimmt im groß und ganzen.

    ein auktionsabbruch geht aber nur bis spätestens 12 stunden vor ende

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