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  1. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Der Ratenlieferungsvertrag sollte beim Abschluss an der Haustür zu einem Haustürgeschäft geworden sein? Es ist übrigens kein Haustürgeschäft wenn Du einen Termin mit dem Verkäufer vereinbart hast und er deswegen in deine Wohnung kommt.

    Sieh dir genau die Widerrufsbelehrung an. Da gab es am 21.06. Änderungen, wenn es die alte Fassung ist ist sie falsch und ungültig. Damit kannst du auch nach 14 Tagen widerrufen.
    Geändert von ehemaliges mitglied (23.08.2010 um 15:04 Uhr)

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