Ergebnis 1 bis 20 von 51

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #11
    GMT-Master
    Registriert seit
    12.07.2008
    Beiträge
    551
    Themenstarter
    Gab keine Verabredung. Haustürgeschäft müsste in jedem Fall vorliegen.
    Die Frage ist, ob es sich auch um einen Ratenlieferungsvertrag handelt. Ich finde da aber widersprüchliche Informationen zu der Einmalzahlung. Scheinbar ist es so, dass ein Ratenlieferungsvertrag nur vorliegt, wenn auch in Raten gezahlt wird. Ich hatte gehofft dazu hätte evtl. wer genaue Infos/Urteil...
    Noch eine Idee: könnte es sich evtl. um einen einfachen Kaufvertrag handeln? Dann hätte die Widerrufsfrist ja auch erst mit Lieferung der ersten Flasche begonnen.


    Jochen, genau solche Sachen finde ich leider auch fast nur. Komisch dabei finde ich aber, dass im § 505 Abs. 1 Nr. 1-3 nur in Nr. 1 explizit steht Einmalzahlung: http://dejure.org/gesetze/BGB/510.html
    Das spricht doch eigentlich dafür, dass es bei den Nummern 2 und 3 anders ist. Regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen dürfte auf wöchentliche Weinlieferungen ja zutreffen.
    Geändert von Julian_B (23.08.2010 um 15:11 Uhr)
    Beste Grüße aus Hamburg,
    Julian

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 03.04.2011, 11:03
  2. Antworten: 34
    Letzter Beitrag: 29.12.2010, 09:31
  3. Antworten: 42
    Letzter Beitrag: 15.07.2008, 16:49

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •