Moin Moin!
Mal eine Frage zum Verbraucherrecht: Wenn ich an der Haustür einen Vertrag abschließe, und alle weiteren Voraussetzungen für ein Haustürgeschäft erfüllt sind, dann handelt es sich grundsätzlich ja um ein Haustürgeschäft.
Was ist nun aber, wenn ich ein Weinabo abgeschlossen habe, sodass mir wöchentlich eine Flasche Wein im Wert von 20€ geliefert werden soll, und ich die Kosten für ein Jahr - die Vertragslaufzeit - im Voraus bezahlt habe? Handelt es sich dann um einen Ratenlieferungsvertrag?
Grund ist beim Haustürgeschäft beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist bei Erhalt der Belehrung, beim Ratenlieferungsvertrag erst bei Erhalt der ersten Teillieferung.
Kann es sich evtl. auch um beides handeln? Was hat dann Vorrang?
Und: hat es Einfluss, dass als Berechnungsgrundlage der Wert je Flasche über 20€*angesetzt wird, ich dann aber Wein erhalte dessen objektiver Wert teils deutlich darunter liegt?
Vielen Dank!
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23.08.2010, 11:36 #1
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Ratenlieferungsvertrag oder Haustürgeschäft
Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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